Beschlussvorlage - BV/04/22/020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für Sanierungen der gemeindlichen Wohnungen wurde im Jahr 1994 ein Darlehen in Höhe von 576.000 DM aufgenommen. Der hierzu bestehende umgeschuldete Darlehensvertrag der Gemeinde Göhlen mit der Deutschen Kreditbank AG aus dem Jahr 2012 wurde seinerzeit mit einer Verzinsung von 2,46 % für zehn Jahre (bis 15.05.2022) und einer Tilgungsleistung beginnend mit 2,00 % abgeschlossen. Die Restschuld aus diesem Darlehen beläuft sich zum Stichtag 15.05.2022 auf insgesamt 79.784,99 EUR.

 

Eine vollständige Rückzahlung ist haushaltsmäßig derzeit zwar möglich, jedoch nicht empfehlenswert. Eine weitere Umschuldung ist nicht genehmigungspflichtig, erneute Kreditaufnahmen für Investitionen schon.

Für die Umschuldung sind Angebote von verschiedenen Banken einzuholen. Da diese ein marktgerechtes, taggenau kalkuliertes Angebot abgeben sollen, ist es sinnvoll durch die Gemeindevertretung die Rahmenbedingungen für die Umschuldung festzulegen und die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Meyenburg, zu beauftragen, das günstigste Angebot anzunehmen.

 

Auf Grund der aktuell günstigen Zinslage wird empfohlen eine Zinsfestschreibung für einen Zeitraum von 10 Jahren zu vereinbaren.

 

Die Aufnahme des Kredites zum Zwecke der Umschuldung bedarf keiner Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

"1. Die Gemeinde Göhlen nimmt zur Umschuldung des Kommunalkredites

Nr. 6700179150 (Deutsche Kreditbank AG) mit einer Restschuld zum 15.05.2022

 in Höhe von 79.784,99 EUR ein Annuitätenkredit auf dem offenen Kreditmarkt auf.

 

 Hierfür sind Angebote für einen Annuitätenkredit mit Zahlung per 15.05.2022 zu               folgenden Konditionen bei vierteljährlicher Zahlung beginnend am 15.08.2022               einzuholen:

 

 Rückzahlung der Restschuld beginnend mit einem Tilgungssatz von

 a)   2,0 %    oder

 b)  3,0 %   

 und einer Festzinszeit von

 c)   5 Jahren  oder

 d)       10 Jahren

 einzuholen.

 

 2. Die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Meyenburg, wird beauftragt, das               günstigste Angebot zu o.g. festgelegten Konditionen anzunehmen.              "

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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