Beschlussvorlage - VO/2016/371-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Ernennung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Loosen zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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14.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Loosen wurde am 26.02.2016 Kamerad Heiko Stampehl zum Ortswehrführer gewählt.
Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21. 12.2015 ist der Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.
Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Heiko Stampehl
geb. am 18.01.1979
wh.: Schulstraße 02
19288 Loosen
Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Loosen
1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bzw. der Nachfolgeeinrichtung, dem Amt für nationale Sicherheit (AfNS) tätig
bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
