Beschlussvorlage - VO/2016/371-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Loosen wurde am 26.02.2016 Kamerad Heiko Stampehl zum Ortswehrführer gewählt.

Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21. 12.2015 ist der Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.

Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

  

 

  

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag             

 

 

                Es wird festgestellt:               Kamerad Heiko Stampehl

                                               geb. am 18.01.1979

                                               wh.: Schulstraße 02

                                                  19288 Loosen

              Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Loosen

 

                 1.              ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                                       Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

              3.              ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

              4.              hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                                  verstoßen,

              5.              war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bzw. der                                                         Nachfolgeeinrichtung, dem Amt für nationale Sicherheit (AfNS) tätig

                     bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung             ausgeräumt.      

    

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