Beschlussvorlage - BV/10/25/185

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die DB InfraGO AG, Projekte Bestandsnetz Schwerin, I.II-O-M-S hat beim Eisenbahn-Bundesamt den Antrag auf Planfeststellung für das oben genannte Bauvorhaben gestellt. Das Bauvorhaben betrifft eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Gemäß § 3 Abs. 2 Bundeseisenbahnverwaltungsgesetz (BEVVG) ist das Eisenbahn Bundesamt die zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde im Bereich der Eisenbahnen des Bundes.

 

Die Baumaßnahme ist für das Jahr 2025 geplant. Innerhalb der dafür vorgesehenen Sperrpause (Totalsperrung) vom 15.11.2025 – 29.11.2025 soll das Bauvorhaben innerhalb dieser 14-tägigen Totalsperrung der Strecke für dieses Bauvorhaben mit jeweils einer vor- und nachgelagerten fünftägigen Vorbereitungszeit (keine Streckenbeeinflussung) umgesetzt werden. Innerhalb dieses Zeitraumes sind die weiteren Baumaßnahmen (Punkt 6 – Tangierende Planungen) mit einzuplanen und zu berücksichtigen.

 

Der vorhandene Durchlass km 38,0+76 dient der ungehinderten Durchführung des Oberflächenwassers der angrenzenden Bahngräben sowie dem Durchfluss des Gewässers II. Ordnung (WL001077) von der bahnrechten auf die bahnlinke Seite in westliche Richtung. Das Gewässer WL001077 befindet sich in der Unterhaltungspflicht des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“.

 

Der Ersatzneubau des Durchlassbauwerkes erfolgt wie o. g. innerhalb einer Totalsperrung bzw. Vollsperrung. Zu Beginn der Baumaßnahme wird die geschlossene Wasserhaltung (40 Filterlanzen) installiert. Nach einer 2-tägigen Vorlaufzeit ist das erforderliche Absenkziel (Wasserstand) des Grundwasserstandes erreicht. Anschließend werden die Gleise zurückgebaut, die Baugrube wird hergestellt und das neue Durchlassbauwerk innerhalb dieser Baugrube hergestellt. Nachdem der Durchlass errichtet wurde, wird die Baugrube verfüllt und die Gleise (jochweise gelagert) wieder eingebaut. Ebenso werden die beidseitigen Anschlussgräben hergestellt und an das Bestandsgewässer [Gewässers II. Ordnung (WL001077)] angeschlossen.

 

Der Bestandsdurchlass wird im Anschluss mittels hydraulisch erhärtender Suspension entsprechend den Vorgaben der DVGW 307 (A) verdämmt und zum Abschluss der Baumaßnahme wird die geschlossene Wasserhaltung zurückgebaut sowie die Gleise wieder hergestellt.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Standort Schwerin, führt als Planfeststellungsbehörde das Genehmigungsverfahren durch und bittet daher, soweit der Aufgabenbereich der Gemeinde durch das Vorhaben berührt wird, bis zum 21.03.2025 um Stellungnahme (Herstellung des Benehmens nach § 74 VwVfG). Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgebeben werden, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde keine den Planungen entgegenstehenden Anregungen und Bedenken hat. Es wird auf § 18 Abs. 1 Satz 3 AEG i. V. M. § 73 Abs. 3a Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hingewiesen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Von der Gemeinde Wöbbelin werden weder Anregungen noch Bedenken zum Vorhaben der DB InfraGO AG “Ersartzneubau Durchlass Lüblow”, Bahn-km 38,050 bis 38,058 der Strecke Dömitz – Wismar geäußert.

 

 

  1. Von der Gemeinde Wöbbelin werden folgende Anregungen und Bedenken zum Vorhaben der DB InfraGO AG “Ersartzneubau Durchlass Lüblow”, Bahn-km 38,050 bis 38,058 der Strecke Dömitz – Wismar geäußert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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