Beschlussvorlage - BV/01/23/112

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Solar Provider Group, Taubnerstraße 13, 04317 Leipzig beabsichtigt den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Alt Krenzlin, Gemarkung Klein Krams, Flur 4, Flurstücke 196, 212 und 214. Die Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde Alt Krenzlin und sollen lt. Antragsschreiben bereits durch die Solar Provider Group angepachtet worden sein.

Ergänzend zu den bereits vertraglich gesicherten Flächen, könnte das avisierte Plangebiet um die Flurstück 180, 184, 213 und 216, Flur 4, Gemarkung Klein Krams erweitert werden. Auch diese Flächen befinden sich in Privateigentum.

Somit könnte insgesamt eine Fläche von ca. 30,87 ha als Photovoltaikfläche entwickelt werden.

Für die geplante Errichtung ist die Ausweisung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Sondergebiet Photovoltaik erforderlich. Gemäß Antrag vom 29.09.2023 erklärt sich der Vorhabenträger bereit sämtliche Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen.

 

Nähere Ausführungen zum geplanten Vorhaben können den beigefügten Antragsunterlagen entnommen werden.

 

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin möge sich zum vorliegenden Sachverhalt positionieren.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin stimmt dem vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans  mit Sondergebiet Photovoltaik der Solar Provider Group vom 29.09.2023 zu.

Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung des Bauleitplanverfahrens vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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