Beschlussvorlage - BV/09/23/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 5 "Rinderanlage Warlow" der Gemeinde Warlow
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Warlow
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.01.2023
|
Sachverhalt
Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 11.07.2018 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden/ Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Zeitraum vom 13.08.2018 bis zum 13.09.2018. Im gleichen Zeitraum wurden die Planunterlagen auch auf der Internetseite des Amtes Ludwigslust-Land eingestellt. Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 06.09.2018 wurde die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativmöglichkeiten und wesentliche Auswirkungen der Planung informiert und die Möglichkeit zur Äußerung gegeben. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.08.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Parallel hierzu erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung im Rahmen Ihrer Sitzung am 10.01.2022 geprüft und abgewogen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen und Hinweise in der Planung und im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt werden sollen.
Mit Beschluss vom 10.01.2022 hat die Gemeindevertretung den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ der Gemeinde Warlow in der Fassung vom Oktober 2021, die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und beschlossen diese sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgte im Zeitraum 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022. Zusätzlich wurden die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Ludwigslust-Land eingestellt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte ebenfalls im betreffenden Zeitraum.
Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage bzw. Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen und untereinander abzuwägen.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow prüft die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow prüft die von Bürgern in Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow beschließt die Abwägungsergebnisse der in der Anlage beigefügten Abwägungsunterlagen Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
366 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
406,8 kB
|
