24.01.2023 - 6.2 hier: Abwägungsbeschluss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warlow
- Datum:
- Di., 24.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Wortprotokoll
Bürgermeister Zimmermann erläuterte den Sachverhalt und Frau Zimmermann (Firma ECO-CERT Ingenieurgesellschaft Kremp, Kuhlmann und Partner) ergänzten, dass am Plan nur einige redaktionelle Inhalte geändert werden mussten.
Frau Langner fragte, inwieweit die Gemeinde Möglichkeiten hat zu kontrollieren, ob der B-Plan so umgesetzt wird, wie es festgeschrieben ist. Frau Zimmermann antwortete, dass es viele Kontrollinstanzen gibt, die das überwachen.
Frau Langner bedauerte es, dass trotz der vielen Einwände der Bürger es nicht zum Umdenken der Gemeindevertretung kam. In ihren Augen fanden die Einwände der Bürger zu wenig Beachtung.
Darauf antwortete Herr Baum, dass es unterschiedliche Ansichten zu dem Thema gibt. Es handelt sich aber um ein transparentes Verfahren, was zu vielen Veränderungen geführt hat. Die Hinweise der Bürger waren wichtig für den Prozess und Veränderungen wurden in den Plan eingearbeitet. Es geht im Endeffekt um die Entwicklung der Anlage, da diese im jetzigen Zustand alt ist und daraus jetzt eine moderne Anlage nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben geschaffen wird. Er hält den Entwicklungsprozess für gut und steht dahinter und sagt, dass er die Hinweise der Bevölkerung als wichtig für den Prozess ansieht.
Frau Langner hätte sich so ein Statement im Vorfeld gewünscht.
Herr Henning ergänzte, dass er sowohl die Meinung von Frau Langner, als auch die von Herrn Baum verstehen kann. Es wird durch das B-Plan Verfahren sachlich darüber entschieden was mit der Anlage geschieht und unter welchen Bedingungen dort gebaut werden kann. Es kann im kleinen Rahmen keine Politik zum Thema Tierwohl betrieben werden. Wichtig ist, dass es einen Eigentümer gibt, der sich um die Anlage kümmert. Herr Henning bedauerte, dass sich das Verfahren jetzt schon über 4,5 Jahre hinzieht, was seiner Meinung nach ein viel zu langer Zeitraum ist.
Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow prüft die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow prüft die von Bürgern in Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow beschließt die Abwägungsergebnisse der in der Anlage beigefügten Abwägungsunterlagen Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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2
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366 kB
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3
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(wie Dokument)
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406,8 kB
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