Beschlussvorlage - BV/09/22/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes Warlow
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Warlow
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Entscheidung
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14.06.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Warlow verfolgt das Ziel, die bestehende rechtskräftige Ergänzungs- und Abrundungssatzung für den Ort Warlow für den Ort Warlow in einem kleinen Teilbereich zu erweitern. Der Anlass der Erweiterung begründet sich in der städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes, hier in der geplanten Erweiterung der Kindertagesstätte in Warlow. Der Gemeinde Warlow steht nach § 34 Abs. 4 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) das Mittel der Ergänzungssatzung zur Verfügung.
Am 12.10.2021 wurde mittels Aufstellungsbeschluss das Verfahren eingeleitet. Das Planverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte ab der 9. KW. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022 statt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von der Gemeinde Warlow geprüft und untereinander abgewogen, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen kann.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeinde Warlow bestätigt die Planfassung zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes Warlow nach § 34 (4) Nr. 1+3 Baugesetzbuch (BauGB), bestehend aus Planzeichnung (Teil A ) und dem Textteil B –Stand 09.05.2022 – als Satzung.
- Die Begründung zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes Warlow nach § 34 (4) Nr. 1+3 Baugesetzbuch (BauGB) wird gebilligt.
- Der Beschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Warlow öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planunterlagen mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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290,5 kB
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