Beschlussvorlage - BV/12/21/034
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur nachträglichen Billigung einer Entscheidung des Bürgermeisters
hier: Selbstverpflichtung zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung - PEFC-Zertifizierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Anne Olenik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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09.11.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Rastow ist Eigentümerin von 25,02 ha Waldfläche.
Durch Umweltbelastungen und Klimawandel kommt es zu Beeinträchtigungen der natürlichen Leistungsfähigkeit der Wälder. Die Auswirkungen des Klimawandels sind in den letzten Jahren besonders deutlich sichtbar geworden und haben zu großflächigen Waldschäden und hohen Mengen an Schadholz geführt. Um die Leistungen und die Produktivität der Waldökosysteme dauerhaft zu erhalten und die biologische Vielfalt zu gewährleisten, ist eine nachhaltige, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung Voraussetzung.
PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
Auszug aus der Informationsbroschüre des PEFC Deutschland e.V.:
Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung orientiert sich an den 1993 in Helsinki auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Kriterien:
1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen
2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen
3. Erhaltung und Förderung der Reproduktionsfunktion der Wälder (Holz und Nichtholz)
4. Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in
Waldökosystemen.
5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion bei der
Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser).
6. Erhaltung sonstiger sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen.“
Eine PEFC-Zertifizierung gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Für die Teilnahme an der Zertifizierung ist jährlich ein Beitrag in Höhe von 0,18 €/ha (netto) zu entrichten.
Für die Gemeinde Rastow beläuft sich der jährliche Beitrag derzeit auf 5,57 € (brutto).
Auf der Grundlage einer PEFC-Zertifizierung besteht die Möglichkeit der Beantragung der Bundeswaldprämie. Die Bundeswaldprämie beträgt 100 €/ha. Die Bundeswaldprämie wird einmalig gewährt.
Die Antragsfrist für die PEFC-Zertifizierung endete am 30.09.2021.
Beschlussvorschlag
Folgende Entscheidung des Bürgermeisters vom 22.09.2021 wird hiermit nachträglich gebilligt:
1. Eine nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen schütz das Klima und sichert die Biodiversität.
Die Gemeinde Rastow verpflichtet sich, die PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung (PEFC D 1002-1) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
2. Um an der regionalen PEFC-Zertifizierung teilzunehmen, wird die Gemeinde die diesbezüglichen Anforderungen aus PEFC D 1001 erfüllen. Insbesondere wird
- der Regionalen Arbeitsgruppe und der zuständigen Zertifizierungsstelle die volle Kooperationen und Unterstützung angeboten;
- deren Anfragen zu relevanten Daten, Dokumentationen und anderen Informationen effektiv beantwortet;
- Zugang zu den von der Gemeinde bewirtschafteten Wäldern und anderen betrieblichen Einrichtungen erlaubt, sofern dies in Verbindung mit internen und externen Audits oder anderen Überprüfungen erforderlich ist.
Darüber hinaus werden die Maßnahmen im Rahmen des regionalen Handlungsprogramms, welche für die Teilnehme an der regionalen Zertifizierung relevant sind, umgesetzt; das gleiche gilt für relevante korrigierende und vorbeugende Maßnahmen, die von der regionalen Arbeitsgruppe auferlegt werden.
3. Die Verwendung der PEFC-Warenzeichen erfolgt ausschließlich gemäß des Warenzeichens-Standards PEFC D St 2001 auf der Grundlage einer Nutzungslizenz von PEFC Deutschland e.V. Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde, die Gebühren gemäß Gebührenordnung PEFC D 4003 zu entrichten.
4. Auf der Grundlage der PEFC-Zertifizierung erfolgt die Beantragung der Bundeswaldprämie nach der Bundes-Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder vom 22.10.2020.
Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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331,9 kB
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