09.11.2021 - 10 Beratung und Beschlussfassung zur nachträgliche...

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Wortprotokoll

 

Der BGM erklärte welche Vorteile die Zertifizierung des Waldes hat. Er erklärte außerdem, dass es die Bundeswaldprämie für die Gemeinde Rastow in Höhe von 2.500,00€ gab. Diese Prämie war nur nach erfolgreicher Zertifizierung möglich.

 

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Beschluss

Beschluss:

Folgende Entscheidung des Bürgermeisters vom 22.09.2021 wird hiermit nachträglich gebilligt:

 

1. Eine nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen schütz das Klima und sichert die               Biodiversität.

 Die Gemeinde Rastow verpflichtet sich, die PEFC-Standards für nachhaltige  Waldbewirtschaftung (PEFC D 1002-1) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

 

2. Um an der regionalen PEFC-Zertifizierung teilzunehmen, wird die Gemeinde die               diesbezüglichen Anforderungen aus PEFC D 1001 erfüllen. Insbesondere wird

 -  der Regionalen Arbeitsgruppe und der zuständigen Zertifizierungsstelle die                             volle               Kooperationen und Unterstützung angeboten;

 - deren Anfragen zu relevanten Daten, Dokumentationen und anderen                              Informationen effektiv beantwortet;

 - Zugang zu den von der Gemeinde bewirtschafteten Wäldern und anderen                             betrieblichen Einrichtungen erlaubt, sofern dies in Verbindung mit internen und                             externen Audits oder anderen Überprüfungen erforderlich ist.

 Darüber hinaus werden die Maßnahmen im Rahmen des regionalen  Handlungsprogramms, welche für die Teilnahme an der regionalen Zertifizierung               relevant sind, umgesetzt; das gleiche gilt für relevante korrigierende und               vorbeugende Maßnahmen, die von der regionalen Arbeitsgruppe auferlegt werden.

 

3. Die Verwendung der PEFC-Warenzeichen erfolgt ausschließlich gemäß des  Warenzeichens-Standards PEFC D St 2001 auf der Grundlage einer Nutzungslizenz               von PEFC Deutschland e.V. Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde, die Gebühren               gemäß Gebührenordnung PEFC D 4003 zu entrichten.

 

4. Auf der Grundlage der PEFC-Zertifizierung erfolgt die Beantragung der  Bundeswaldprämie               nach der Bundes-Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen               Bewirtschaftung der Wälder vom 22.10.2020.

 

Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

12

Davon anwesend:

11

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

11

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage