Beschlussvorlage - VO/2021/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 1 "Schaulkamp" der Gemeinde Göhlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Antragssteller:
- Rosemarie Milatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Göhlen
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Entscheidung
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30.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 1 „Schaulkamp“ der Gemeinde Göhlen wird im Geodatenportal des Landkreises Ludwigslust-Parchim mit der Bezeichnung „ohne Rechtskraft“ dargestellt. Nach Prüfung der Verfahrensunterlagen zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wurde folgender Sachverhalt ermittelt:
Die Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Schaulkamp“ der Gemeinde Göhlen wurden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften vollzogen. Dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde der Bebauungsplan Nr. 1 „Schaulkamp“ im Juni 2000 angezeigt. Im Anschluss erfolgte die Bekanntmachung der Satzung per Aushang in der Zeit vom 14. Oktober 2000 bis 09. November 2000. Seitens der Gemeinde Göhlen wurde lediglich die Ausfertigung der Satzungsurkunde zum Bebauungsplan Nr. 1 „Schaulkamp“ der Gemeinde Göhlen sowie die Übergabe an den Landkreis Ludwigslust-Parchim versäumt.
Mit der Ausfertigung (Unterzeichung mit Siegel), Übergabe an den Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie nochmaliger Bekanntmachnung kann dieser formelle Fehler geheilt werden, so dass zukünftig der Bebauungsplan Nr. 1 „Schaulkamp“ Rechtskraft erlangt.
Mit Eintreten der Rechtskraft kann anschließend über eine Umsetzung der Erschließungplanung beraten werden. Die Gemeinde Göhlen könnte die Erschließung des Bebauungsplangebietes eigenständig umsetzten und die im Eigentum stehenden Flächen selbst veräußern. Andererseits kann die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen über einen Dritten (Vorhabenträger/ Investor) erfolgen. Die geplanten Maßnahmen zur Erschließung sind dann über ein Markterkundungsverfahren zu offerieren (Bsp. Ausschreibung Markterkundung).
Die Gemeinde Göhlen möge sich zum Sachverhalt positionieren und die weitere Verfahrensweise festlegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
- Die Gemeinde Göhlen holt die ordnungsgemäße Ausfertigung und Bekanntmachnung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Schaulkamp“ der Gemeinde Göhlen nach. Ein vollständig ausgefertigtes Exemplar des Bebauungsplanes wird an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung, übergeben.
- Die Gemeinde Göhlen plant die Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 1 „Schaulkamp“ in Eigenregie. Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt Angebote für eine Erschließungsplanung einzuholen.
Oder
- Die Gemeinde Göhlen veröffentlicht im Gemeindeblatt und auf der Homepage des Amtes Ludwigslust-Land eine Markterkundung zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 1 “Schaulkamp“ der Gemeinde Göhlen inkl. Bau von Erschließungsstraßen und Versorgungsanlagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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303,6 kB
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