Beschlussvorlage - VO/2020/072

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) ist zum Bauantrag vom 22.10.2020 (Posteingang: 11.12.2020) mit dem Aktenzeichen 087 0000 0999 BA 201394 der Vantage Towers GmbH, Herrn Enrico Schadock, (Bauherrnanschrift: Attilastraße 61-67, 12105 Berlin) für das Vorhaben in 19288 Lüblow OT Neu Lüblow (Gemarkung: Neu Lüblow, Flur 1, Flurstück 216) zur Errichtung eines Stahlgittermastes (H = 55,24m) als Antennenträger und zugehöriger Versorgungseinheit die Gemeinde zu beteiligen.

 

Dazu ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:

  • Ist die Erschließung gesichert?
  • Liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?
  • Wird das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt?

 

Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen verweigern, wenn sie belegt, dass eine oder mehrere der Bedingungen des § 35 BauGB nicht erfüllt werden.

 

Verweigerungsgründe sind ausführlich zu benennen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Bauantrag vom 22.10.2020 mit dem Aktenzeichen 087 0000 0999 BA 201394 der Vantage die Towers GmbH Herrn Enrico Schadock (Bauherrnanschrift: Attilastraße 61-67, 12105 Berlin) für das Vorhaben in 19288 Lüblow OT Neu Lüblow (Gemarkung: Neu Lüblow, Flur 1, Flurstück 216 zur Errichtung eines Stahlgittermastes (H = 55,24m) als Antennenträger und zugehöriger Versorgungseinheit auf der Grundlage des § 36 BauGB wie folgt entschieden:

 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
  2. Das gemeindliche Einvernehmen wird aus folgenden Gründen verweigert:

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