Beschlussvorlage - VO/2020/072
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zu Grundstücksangelegenheiten hier: Herstellung des gemeindlichen Einvernehmen zum Aktenzeichen AZ: 087 0000 0999 BA 201394
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Saskia Kumpe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüblow
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Entscheidung
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09.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) ist zum Bauantrag vom 22.10.2020 (Posteingang: 11.12.2020) mit dem Aktenzeichen 087 0000 0999 BA 201394 der Vantage Towers GmbH, Herrn Enrico Schadock, (Bauherrnanschrift: Attilastraße 61-67, 12105 Berlin) für das Vorhaben in 19288 Lüblow OT Neu Lüblow (Gemarkung: Neu Lüblow, Flur 1, Flurstück 216) zur Errichtung eines Stahlgittermastes (H = 55,24m) als Antennenträger und zugehöriger Versorgungseinheit die Gemeinde zu beteiligen.
Dazu ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:
- Ist die Erschließung gesichert?
- Liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?
- Wird das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt?
Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen verweigern, wenn sie belegt, dass eine oder mehrere der Bedingungen des § 35 BauGB nicht erfüllt werden.
Verweigerungsgründe sind ausführlich zu benennen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Bauantrag vom 22.10.2020 mit dem Aktenzeichen 087 0000 0999 BA 201394 der Vantage die Towers GmbH Herrn Enrico Schadock (Bauherrnanschrift: Attilastraße 61-67, 12105 Berlin) für das Vorhaben in 19288 Lüblow OT Neu Lüblow (Gemarkung: Neu Lüblow, Flur 1, Flurstück 216 zur Errichtung eines Stahlgittermastes (H = 55,24m) als Antennenträger und zugehöriger Versorgungseinheit auf der Grundlage des § 36 BauGB wie folgt entschieden:
- Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
- Das gemeindliche Einvernehmen wird aus folgenden Gründen verweigert:
