Beschlussvorlage - VO/2020/907

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) ist zum Bauantrag vom 18.09.2020 (Posteingang 21.09.2020) mit dem Aktenzeichen 087 0000 0999 BA 201167 durch die DFMG Deutsche Funkturm GmbH Markus Franke (Bauherrenanschrift: Kurt-Schumacher-Ring 1a, 18146 Rostock) für das Vorhaben in 19288 Lüblow (Gemarkung Lüblow, Flur 1, Flurstück 110/0) zum Neubau eines Antennenträgers das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.

 

Dazu ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:

 

-          Ist die Erschließung gesichert?

-          Liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?

-          Wird das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt?

 

Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur verweigern, wenn sie belegt, dass eine oder mehrere Bedingungen des § 35 BauGB nicht erfüllt werden.

 

Verweigerungsgründe sind ausführlich zu benennen.

 

Die vollständigen Bauantragsunterlagen liegen der Bürgermeisterin vor und können von den Gemeindevertretern am Sitzungsabend eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Bauantrag vom 18.09.2020 mit dem Aktenzeichen 087 0000 0999 BA 201167 von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH Markus Franke (Bauherrenanschrift: Kurt-Schumacher-Ring 1a, 18146 Rostock) für das Vorhaben in 18288 Lüblow (Gemarkung Lüblow, Flur 1, Flurstück 110/0) zum Neubau eines Antennenträgers auf der Grundlage des § 36 BauGB wie folgt entschieden:

 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird aus folgenden Gründen verweigert:

 

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Anlagen

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