Beschlussvorlage - VO/2020/911

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Rastow plant in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Stutz & Winter aus Schwerin die Aufstellung des B-Planes Nr. 8 „Am Lehmberg“ zum Zwecke der Wohnbebauung.

In diesem Zusammenhang besteht die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rastow zu ändern, da die Flächen im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplan Nr. 8 derzeit als  Grünflächen (Kleingärten vorhanden) ausgewiesen sind.

Das Büro Stutz & Winter bearbeitet die F-Plan-Änderung im Parallelverfahren zur Erstellung des B-Planes Nr. 8 „Am Lehmberg“ der Gemeinde Rastow. Die notwenigen  Ingenieurleistungen wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 10.03.2020 bestätigt.

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuch durch das Amt Ludwigslust-Land durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch das Amt Ludwigslust-Land beteiligt.

 

Der Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rastow ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

  1. Die Gemeinde Rastow stellt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rastow gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

 

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