Beschlussvorlage - VO/2020/712-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem Landkreis hinsichtlich der notwendigen Atemschutzausrüstung und des Schlauchmaterials für die Dauer von 12 Jahren.

Die Bildung des kreislichen Verbundes zielt zum einen auf die Vereinfachung der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Einsätzen ab und zum anderen sollen die Gemeinden, was die anfallenden Kosten betrifft, entlastet werden. Überdies wird eine Vereinheitlichung des Ausrüstungsumfangs gemäß der Gefährdungseinordnung nach den Brandschutzbedarfsplänen angestrebt. Rechte und Pflichten der Gemeinde und des Landkreises sind in der vorliegenden Vereinbarung hinreichend erläutert und dargelegt.

 

Die jährlich an den Landkreis zu entrichtenden Jahrespauschalen für die Vertragsteile

1. „Schläuche“ von 2.175,38 €

     (93 Stck. B-Schläuche x 14,72 €, 61 Stck. C-Schläuche x 13,22 € und

2. „Atemschutz“ von 4.601,48 €

    (28 Stck. Atemluftflaschen x 28,33 €, 31 Stck. Atemschutzmasken x 25,68 €, 16 Stck.

    Pressluftatmer x 188,26 €)

belaufen sich für die Gemeinde auf Gesamtkosten von 6.776,86 €.

 

Nicht erfasst sind Kosten, die die Gemeinde (Feuerwehr) gegenüber sogenannten Dritten geltend machen kann (kostenpflichtige Einsätze). Anpassung der Pauschalen sind jährlich einseitig bis zu 5 % gegenüber der Vorjahressumme möglich, soweit Kostenentwicklungen dies erforderlich machen.

 

Die Aufwendungen von 6.800,00 €, die sich für die Gemeinde aus dieser Vereinbarung ergeben, sind in dem Produktsachkonto 12610.5237 0000 (Brandschutz/ Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) zu planen.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

Folgende Entscheidung des Bürgermeisters vom 16.04.2020 wird hiermit nachträglich gebilligt:

 

Die Gemeinde Rastow stimmt der Öffentlich –Rechtlichen – Vereinbarung zur Bildung eines Atemschutz – und Schlauchverbundes mit dem Landkreis Ludwigslust-              Parchim zu.

Ebenso stimmt die Gemeinde den jährlichen Kostenpauschalen für die Vertragsteile               „Schläuche“ und „Atemschutz“ von 6.800,00 € zu.

Die Aufwendungen sind im Produktsachkonto 12610.5237 0000 (Brandschutz/

Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) erstmals für das Haushaltsjahr               2021 einzustellen und in den Folgejahren entsprechend der dann geltenden               Jahrespauschale zu planen.“

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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