Beschlussvorlage - VO/2020/832

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Derzeit gilt für die Abrechnung von Einsätzen und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rastow (nachfolgend Feuerwehr genannt) die Gebührensatzung vom 19.11.1998 als Grundlage.

 

Die Anzahl der Einsätze und der Umfang der Leistungen der Feuerwehr haben in den vergangenen Jahren, besonders seit der Zuordnung der Bundesautobahnen, stark zugenommen und werden weiter zunehmen. Es gab Veränderungen (Abschaffung, Aussonderung, Neubeschaffung usw.) bei der Technik, den Fahrzeugen, der Ausbildung der Kameraden usw.

Aus diesen Gründen und wegen des Inkrafttretens des neuen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern vom 21.12.2015 ist es angebracht, die Gebührensatzung vom 19.11.1998 dringend zu aktualisieren.

 

Nach § 25 Abs. 3 des genannten Gesetzes ist der Kostenersatz durch eine Satzung zu regeln.

 

Die Festsetzung der Kosten basiert auf der Kostenkalkulation vom 18.08.2020. Der Kalkulationszeitraum beläuft sich auf 5 Jahre, d.h. nach diesem Zeitraum sollte eine Neubewertung erfolgen.

 

Für freiwillige Leistungen, die nicht in eine Kalkulation fließen dürfen, kann nach § 25 Abs. 3 Satz 2 ein Pauschalsatz festgesetzt werden. Das trifft hier für die Leistung „Tragehilfe“ zu.

 

Für die Erhebung von öffentlichen Abgaben reicht der Erlass einer Kostenersatzsatzung nicht aus. Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraus-setzung für die wirksame Festsetzung des Kostensatzes in der Satzung. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag 1:

 

Die vorliegende Kostenkalkulation vom 18.08.2020 zur Ermittlung der Kostensätze für die Einsätze und Leistungen der Gemeindefeuerwehren Rastow, Kraak und Fahrbinde  (Kalkulationszeitraum 2020 bis 2024) wird gebilligt.

 

und

 

Beschlussantrag 2:

Die Gemeindevertretung erlässt die Kostenersatzsatzung der Gemeinde Rastow für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rastow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 18.08.2020).

 

oder

 

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung erlässt die Kostenersatzsatzung der Gemeinde Rastow für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rastow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 18.08.2020) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

 

1..................................................................

 

2..................................................................

 

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Anlagen

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