Beschlussvorlage - VO/2020/641
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 8 "Am Lehmberg",
hier: Änderung Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Antragssteller:
- Rosemarie Milatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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26.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rastow hat mit Datum vom 12.06.2018 bereits einen Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 8 „Am Lehmberg“ gefasst. Leider ist dieser unvollständig und muss somit angepasst werden. Zudem fand ein Wechsel des Architekturbüros statt.
Das Plangebiet für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Lehmberg“ der Gemeinde Rastow umfasst die Flurstücke 71, 11 und eine Teilfläche aus dem Flurstück 18 in der Flur 6 der Gemarkung Rastow. Eigentümer der Flurstücke 71 und 11 ist die Gemeinde Rastow. Aus dem Flurstück 18 muss eine Teilfläche erworben werden, um die spätere Erschließungsstraße ordnungsgemäß herstellen zu können.
Das Amt für für Raumordnung und Landesplanung hat zum geplanten Vorhaben eine positive Stellungnahme abgegeben.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch das Amt Ludwigslust-Land durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch das Amt Ludwigslust-Land beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die
für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Am Lehmberg“ ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag:
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Lehmberg“
(Beschluss-Nr. 487-44-18) vom 12.06.2018 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Mitglieder: |
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davon anwesend: |
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Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Mitglieder: |
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Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltungen: |
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2. Beschlussantrag:
- Die Gemeinde Rastow stellt den Bebauungsplan Nr. 8 „Am Lehmberg“ der Gemeinde Rastow gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf.
- Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, im Rahmen des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung ein neues B-Plangebiet zum Zweck der Wohnbebauung im Bereich des Lehmbergs auszuweisen.
- Der B-Plan soll auf den Flurstücken 71, 11 sowie einer Teilfläche aus dem Flurstück 18 in der Flur 6 der Gemarkung Rastow entstehen.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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