Beschlussvorlage - VO/2020/588

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Juli 2019 haben die Bürgermeister der Gemeinden Uelitz und Rastow in einem ersten vor Orttermin mit Vertreterinnen des Bauamtes des Amtes Ludwigslust-Land sowie Herrn Metelmann von der d+p Ingenieurbüro dänekamp und partner INGENIUERGESELLSCHAFT MBH (d+p), 19288 Ludwigslust, Wöbbeliner Straße 5, die Thematik „Sanierung oder grundhafte Erneuerung“ der Ortsverbindungsstraße vom Ortsausgang Uelitz, Grüne Straße, bis Ortseingang Rastow, Uelitzer Straße, erörtert. Herr Metelmann erklärte, dass entsprechende Voruntersuchungen anhand von Bohrkernen erforderlich sind, um Kenntnis über den gegenwärtigen Aufbau des Straßenkörpers zu erlangen. Auf Grundlage dieser Kenntnis kann dann eine Empfehlung abgegeben werden, ob eine Sanierung oder eine grundhafte Erneuerung des Straßenkörpers ratsam ist.

 

Um d+p die entsprechenden Grundlagen für die Erarbeitung einer Empfehlung mit Kostenschätzung und Honorarangebot zu verschaffen, wurde die Adler Baustoff- und Umweltlabor GmbH (ABU), 19306 Friedrichsmoor, Schloßallee 2, mit der Untersuchung des Straßenkörperaufbaus unter Verwendung von vier Bohrkernen beauftragt.

 

Die Beauftragung der ABU erfolgte durch die Gemeinde Uelitz. Gemäß mündlicher Absprache zwischen den beiden Bürgermeistern wurde Kostenteilung für die Untersuchungen und Analysen der ABU anteilig der Straßenlänge in den beiden Gemeinden vereinbart. Von d+p wurde hierzu ein Verhältnis von 60,56 (Gemeinde Uelitz) zu 39,44 (Gemeinde Rastow) ermittelt. Eine schriftliche Kostenteilungsvereinbarung ist noch nicht vereinbart.

 

Die Untersuchungsergebnisse wurden der d+p Ende August 2019 für die Erarbeitung einer Empfehlung zur Verfügung gestellt.

Anfang Dezember 2019 wurde der Gemeinde Uelitz, im Innenverhältnis gemäß bisheriger mündlicher Absprache zwischen den Bürgermeistern beider Gemeinden auch für die Gemeinde Rastow, von d+p eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung, eine Kostenschätzung für die grundhafte Erneuerung der Straße und ein Honorarangebot von d+p für die Leistungsphasen 3-9 nach HOAI übergeben.

 

Nach den Analysen als Grundlagen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist eine grundhafte Erneuerung der Straße geboten. Die Untersuchungen haben ergeben, dass der vorhandene Straßenkörperaufbau nur aus einer 10 bis 15 cm starken Asphaltschicht ohne Tragschichten unterhalb des Asphalts besteht. Unter dem Asphalt wurden nur Sande gefunden, bei denen davon auszugehen ist, dass sie nicht die erforderliche Tragfähigkeit besitzen. Hieraus erfolgt auch der Rückschluss auf die Straßenschäden.

 

Die Kostenschätzung für die grundhafte Erneuerung der Straße beläuft sich auf brutto 394.324,35 EUR. Das Honorarangebot der d+p weist einen Bruttopreis von 32.603,10 EUR auf, so dass die Gesamtkosten mit 426.928,45 EUR anzunehmen sind.

 

Gerundet belaufen sich die Gesamtkosten damit auf 427.000 EUR. Davon entfallen auf die Gemeinde Uelitz mit einem Anteil von 60,56 % 258.591,20 EUR, auf die Gemeinde Rastow 168.408,80 EUR.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung Rastow beurteilt die grundhafte Erneuerung der Ortsverbindungsstraße von Uelitz ab Ortsausgang Uelitz, Grüne Straße, bis nach Rastow, Ortseingang Uelitzer Straße, als notwendig, da die Straßenoberfläche erhebliche Schäden aufweist, die wie jetzt bekannt auf einen nicht ausreichend tragfähigen Aufbau des Straßenkörpers zurückzuführen sind, und beständig erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen, die zudem erhebliche Kosten verursachen, diese Schäden aufgrund der fehlenden Tragfähigkeit nicht beseitigen können.

 

  1. Gemäß dieser Beurteilung beschließt die Gemeinde Rastow die grundhafte Erneuerung der Ortsverbindungsstraße unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Uelitz für den in ihrer Gemarkung befindlichen Straßenabschnitt der Ortsverbindungsstraße eine gleichlautende Entscheidung trifft und beide Gemeinden dieses Bauvorhaben als Gemeinschaftsaufgabe durchführen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Gemeinde Uelitz eine Kostenteilungsvereinbarung zu schließen, sofern diese eine gleichlautende Entscheidung trifft. Weiterhin wird, sofern von den Gemeinden  übereinkommend gewünscht, der Bürgermeister Herr Meyer autorisiert, die Gemeinde Uelitz im Außenverhältnis als Auftraggeber der Baumaßnahme gegenüber den Vertragspartnern zu verpflichten. Die entsprechenden Ausgleichspflichten zwischen den Gemeinden im Innenverhältnis sind in der Kostenteilungsvereinbarung festzulegen.

 

  1. Seitens der Gemeinde Rastow wird zudem beschlossen, die d+p dänekamp und partner INGENIUERGESELLSCHAFT MBH, 19288 Ludwigslust, Wöbbeliner Straße 5, auf Grundlage ihres Honorar-Angebots Nr. A20/02 vom 28.11.2019 mit einem Bruttoangebotspreis von 32.603,10 EUR mit den Leistungsphasen 3-9 nach HOAI zu beauftragen. Auch für diese Beauftragung gilt, dass eine gleichlautende Entscheidung von der Gemeinde Uelitz getroffen wird.

 

 

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