10.03.2020 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur grundhaften E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 10.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 64-08-20
- Die Gemeindevertretung Rastow beurteilt die grundhafte Erneuerung der Ortsverbindungsstraße von Uelitz ab Ortsausgang Uelitz, Grüne Straße, bis nach Rastow, Ortseingang Uelitzer Straße, als notwendig, da die Straßenoberfläche erhebliche Schäden aufweist, die wie jetzt bekannt auf einen nicht ausreichend tragfähigen Aufbau des Straßenkörpers zurückzuführen sind, und beständig erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen, die zudem erhebliche Kosten verursachen, diese Schäden aufgrund der fehlenden Tragfähigkeit nicht beseitigen können.
- Gemäß dieser Beurteilung beschließt die Gemeinde Rastow die grundhafte Erneuerung der Ortsverbindungsstraße unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Uelitz für den in ihrer Gemarkung befindlichen Straßenabschnitt der Ortsverbindungsstraße eine gleichlautende Entscheidung trifft und beide Gemeinden dieses Bauvorhaben als Gemeinschaftsaufgabe durchführen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Gemeinde Uelitz eine Kostenteilungsvereinbarung zu schließen, sofern diese eine gleichlautende Entscheidung trifft. Weiterhin wird der Bürgermeister Herr Meyer autorisiert, die Gemeinde Rastow im Außenverhältnis als Auftraggeber der Baumaßnahme gegenüber den Vertragspartnern zu verpflichten. Die entsprechenden Ausgleichspflichten zwischen den Gemeinden im Innenverhältnis sind in der Kostenteilungsvereinbarung festzulegen.
4. Seitens der Gemeinde Rastow wird zudem beschlossen, die d+p dänekamp und partner
INGENIUERGESELLSCHAFT MBH, 19288 Ludwigslust, Wöbbeliner Straße 5, auf
Grundlage ihres Honorar-Angebots Nr. A20/02 vom 28.11.2019 mit einem Brutto-
angebotspreis von 32.603,10 EUR mit den Leistungsphasen 3-9 nach HOAI zu
beauftragen. Auch für diese Beauftragung gilt, dass eine gleichlautende Entscheidung
von der Gemeinde Uelitz getroffen wird.