Beschlussvorlage - VO/2019/233
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zum 3. Entwurf der 7. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin vom 14.05.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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04.07.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss 190-26-19 vom 07.03.2019 stimmte die Gemeindevertretung der Gründung einer Gemeindefeuerwehr mit zwei Standorten in Alt Krenzlin und Loosen zu.
Demnach gibt es nur noch einen Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter sowie einen Jugendfeuerwehrwart und damit keine Ortswehrführer und deren Stellvertreter mehr.
Die derzeitige Aufwandsentschädigung für diese drei Funktionäre entspricht nicht mehr den aktuellen Standards. Die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung gemäß § 2 sind als Anlage beigefügt.
Die Gemeinde Alt Krenzlin zahlt im gesamten Amtsbereich die niedrigste Entschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr. In Anbetracht dessen, dass die Anzahl und geforderte Qualität der Aufgaben der Wehrführer in den letzten Jahren stark zugenommen haben (eigene Beschaffung von Bekleidung/Ausrüstung, Arbeiten mit Fox112, eigenständige Mitgliederverwaltung u.v.m.), sollte man das auch honorieren. Im Durchschnitt aller Wehrführer des Amtes LWL-Land werden an einen Gemeinde-/Ortswehrführer monatlich 128,- € gezahlt.
Es wird empfohlen, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- € bis 120,- € für den Gemeindewehrführer und 50,- bis 60,- € für den Stellvertreter des Gemeindewehrführers, zu beschließen.
Der Durchschnitt aller Jugendfeuerwehrwarte des Amtes LWL-Land beträgt 52,50 €, hier sind 50,- € angemessen.
Im Haushalt sind für Aufwandsentschädigungen 2.400,- € eingestellt, da es vorher noch 2 Wehren gab. Durch die Auflösung der FF Loosen wurde die Entschädigung hier nicht ausgezahlt, so dass im PSK 12610.50190 nun noch 1.270,- € für 2019 zur Verfügung stehen.
Die Erhöhung der Entschädigung würde also den Haushalt nicht zusätzlich belasten. Die Mittel sind vorhanden, so dass die Erhöhung ab sofort gelten könnte.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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79 kB
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