Beschlussvorlage - BV/04/22/036

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 03.05.2022 hat die Lunaco GmbH als Investor bei der Gemeinde Göhlen die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Der Investor plant in der Gemeinde Göhlen, südlich der Ortslage Göhlen beidseits der Laaßer Straße (L07), Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPVA) zu errichten.

Die Eigentümer der Flächen haben Ihre Zustimmung zur Nutzung der Grundstücke für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben.

Auf deiner Fläche von ca. 39,72 ha soll die FFPVA errichtet werden.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Die Flurstücke 178, 193, 180/2, 182, 183 und 120 der Flur 4 in der Gemarkung Göhlen.

Die Lunaco GmbH verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung vorab zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines städtebaulichen Vertrages.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durch die Verwaltung des Amtes Ludwigslust-Land durchgeführt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Göhlen stellt den Geltungsbereich für den vorgesehenen Solarpark als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Sinne des gesetzlich geregelten Entwicklungsgebotes wird auf das Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Göhlen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag der Lunaco GmbH, Halberstädter Straße 2 in 10711 Berlin auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeinde Göhlen  zu.

Die Gemeinde Göhlen beschließt für den Bereich der Flurstücke 178, 193, 180/2, 182, 183 und 120 der Flur 4 in der Gemarkung Göhlen  die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Göhlen“.

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll sein, für die Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

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