Beschlussvorlage - BV/04/22/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Zahlung einer Verbandsumlage an den Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Dörte Meyenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Göhlen
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Entscheidung
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05.05.2022
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Sachverhalt
Der aktuelle Lagebericht des Geschäftsjahres 2020 des Zweckverbandes kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) zeichnet ein besorgniserregendes Bild. Der Verband ist nicht mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet, sein Anlagevermögen verschleißt tendenziell und ist zudem in Teilen nur kurzfristig finanziert. Die Liquidität ist dadurch sehr stark belastet, während die Verschuldung insgesamt weiter zunimmt.
Der Verband hat einen erheblichen Substanzverlust erlitten und verfügt über keinerlei finanzielle Reserven.
Der Zweckverband musste Maßnahmen zur Liquiditäts- und Vermögenssicherung ergreifen und gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung des ZkWAL eine Verbandsumlage erheben.
Der am 23. Februar 2022 von der Verbandsversammlung beschlossene Wirtschaftsplan 2022 des ZkWAL weist eine Umlage durch die Verbandsmitglieder in Höhe von insgesamt 9 Millionen EUR aus.
Durch diese Zwangsumlage soll eine dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ZkWAL erreicht werden. Der Zweckverband muss über eine durchgehend angemessene Eigenkapitalausstattung gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) verfügen.
Die Gemeinde Göhlen ist Verbandsmitglied des ZkWAL und somit umlagezahlungspflichtig gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).
Der entsprechende Festsetzungsbescheid zur Verbandsumlage 2022 vom 25. März 2022 liegt in Höhe von insgesamt 214.739,93 EUR vor (Anlage 1).
Entsprechend der ratierlichen Aufteilung der Umlage werden folgende Fälligkeiten festgesetzt:
01.05.2022 71.579,97 EUR
01.05.2023 47.719,89 EUR
01.05.2024 23.859,99 EUR
01.05.2025 23.859,99 EUR
01.05.2026 23.859,99 EUR
01.05.2027 23.859,99 EUR.
Gemäß § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen. Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für die Auszahlungen.
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist zunächst ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Auszahlung der Sonderumlage ausreichend. Um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns herzustellen, ist nach eingehender Prüfung der Notwendigkeit der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 erst im Laufe des Jahres (und somit nicht unverzüglich) erforderlich.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeinde Göhlen hat auf der Grundlage des vorliegenden Festsetzungsbescheides vom 25. März 2022 eine Verbandsumlage in Höhe von insgesamt 214.739,93 EUR an den ZkWAL zu zahlen.
Im Haushaltsjahr 2022 wird danach die Zahlung der ersten Rate in Höhe von
71.579,97 EUR fällig.
Die Gemeinde beabsichtigt gegen diesen Festsetzungsbescheid Widerspruch einzulegen.
2. Die entsprechenden Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Göhlen nicht berücksichtigt.
Die Sonderumlage des ZKWAL wird dem:
Produkt 61100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage
Aufwandskonto 54430000 allgemeine Umlage an Zweckverbände
Auszahlungskonto 74430000 allgemeine Umlage an Zweckverbände zugewiesen.
3. Zur Finanzierung der außerplanmäßigen Auszahlungen besteht die Notwendigkeit des Erlasses einer 1. Nachtragssatzung 2022. Dies ist auch aus der Tatsache gegeben, da die Gemeide Göhlen beabsichtigt weitere Geschäftsanteile an der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG Schwerin in Höhe von 95.000 EUR zu erwerben. Die entsprechenden Auszahlungen sind ebenfalls nicht Bestandteil der Haushaltsplanung 2022.
4. Die Deckung der Aufwendungen zur ungeplanten Sonderumlage erfolgt durch die nicht geplante Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage. Der Ergebnishaushalt
insgesamt wird dadurch nicht belastet.
Die Entnahme bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landkreises
Ludwigslust-Parchim.
Die Finanzierung der ungeplanten Auszahlungen zur Sonderumlage ist planmäßig derzeit nicht gesichert.
Ergebnishaushalt 2022
61100.54430000 Aufwand Verbandsumlage insgesamt 214.739,93 EUR
61100.49210000 Entnahme aus der allgemeinen Kapital-
rücklage (Sollübertragung) 214.739,93 EUR
Finanzhaushalt 2022
61100.74430000 Auszahlung Verbandsumlage 1. Rate 71.579,97 EUR
5. Die Deckung der zukünftigen Finanzauszahlungen in Höhe von insgesamt
143.159,96 EUR wird bei der Erstellung des 1. Nachtragsplanes 2022 (jährliche
Raten im Finanzplanungszeitraum - Folgejahre) berücksichtigt.
61100.74430000 Auszahlung Verbandsumlage 2.-7. Rate 143.159,96 EUR
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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995,8 kB
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