Beschlussvorlage - BV/05/22/045-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Am 13.04.2011 ist die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG (NEG) mit Sitz in 19053 Schwerin, Obotritenring 40  in das Genossenschaftsregister unter Nr. 478 beim Amtsgericht Schwerin eingetragen worden.

 

Die Gründung der eG ist von der WEMAG AG unter Begleitung von 5 Genossenschafts-banken in der Region ausgegangen. Seitens der WEMAG sollte mit dieser Initiative auch zum Ausdruck gebracht werden, dass die WEMAG als kommunales Unternehmen eine Neuausrichtung hin zu regenerativen Energien vorgenommen hat und mit der eG-Gründung auch Dritten die Möglichkeit bieten möchte, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.

 

Hauptgegenstand der eG ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Die Beteiligung an der Genossenschaft ist über die Zeichnung von Geschäftsanteilen möglich. Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 250,00 EUR.

 

Auf der Grundlage des Beschluss-Nr.: 66-10-11 vom 30. Juni 2011 ist die damalige Gemeinde Leussow zum 28.09.2011 Mitglied der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG durch Zeichnung von 20 Geschäftsanteilen je 250,00 EUR, also insgesamt mit einem Geschäftsguthaben von 5.000,00 EUR geworden.

 

Aufgrund des Gebietsänderungsvertrages zwischen den Gemeinden Leussow und Göhlen ist die Gemeinde Göhlen Rechtsnachfolger der ehem. Gemeinde Leussow.

 

Mit Schreiben vom 15.03.2022 informierte die NEG über die Möglichkeit der Anteilserhöhung. Die NEG ist mit einigen Wind- und PV-Projekten in Endverhandlung und möchten dazu die Zeichnungswünsche der Interessenten und Mitglieder aktualisieren.

Die mögliche Anteilsausgabe errechnet sich aus dem Kapitaleinsatz für das zu erwerbende Projekt und kann daher auch unter dem Wunsch der Gemeinde liegen.

 

Die Ausgabe für eine Anteilszeichnung ist dem PSK 62600.1119 0000 (FK 7862.9000) (Beteiligung Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens/sonstige Anteile an Beteiligungen) zuzuordnen.

 

Im Haushaltsplan 2022 wurden hier keine Ausgaben geplant.

Entscheidet sich die Gemeindevertretung für eine Anteilszeichnung ist gleichzeitig eine Entscheidung zu außerplanmäßigen Auszahlungen und deren Finanzierung zu treffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

„ 1. Die Gemeinde Göhlen ist Mitglied der im Genossenschaftsregister unter Nr. 478               beim               Amtsgericht Schwerin eingetragenen Norddeutschen Energiegemeinschaft eG mit               Sitz in 19053 Schwerin, Obotritenring 40 und beteiligt sich an der aktuellen               Zeichnungsrunde durch Zeichnung von 380 Geschäftsanteilen je 250,00 EUR,

 also insgesamt mit 95.000 EUR.

 

   2. Zur Finanzierung der nichtgeplanten Kosten wird außerplanmäßigen Auszahlungen im               PSK 62600.1119 0000 (FK 7862.9000) (Beteiligung Anteile, Wertpapiere des               Anlagevermögens/ sonstige Anteile an Beteiligungen) in Höhe von 95.000 EUR               zugestimmt.

 

    3. Die Deckung erfolgt durch Erlass der 1. Nachtrags-Haushaltshaussatzung der  Gemeinde Göhlen für das Haushaltsjahr 2022.“

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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