Beschlussvorlage - BV/04/22/027

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Göhlen möchte in Ihrem Bereich Wohngrundstücke zur  Verfügung stellen. Sie verfügt zwar über den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 "Schaulkamp", dieser ist aber noch nicht erschlossen worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 liegt am südlichen Ortsrand von Göhlen. Er wird im Westen von der Hauptstraße, im Süden bzw Südwesten vom gemeindeeigenen Friedhof und im Osten durch den Technikstützpunkt der AGP Göhlen begrenzt. Derzeit wird für die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1 ein Erschließungsträger gesucht. Weitere zu bebauende Wohngrundstücke stehen nicht zur Verfügung.

Der Eigentümer des Flurstückes 121 der Flur 4 in der Gemarkung Göhlen hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt.  Das Flurstück hat eine  Größe von 5.235 m² und liegt direkt an der Straße der Jugend an. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt dem Amt Ludwigslust-Land vor.

Angestrebt wird die Schaffung von Bauplätzen für eine Wohnbebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern. Planungshoheit hat hier aber die Gemeinde Göhlen. Genaue Absprachen bezüglich der Grundstücksgrößen/-anzahl sind mit dem Amt für Raumordnung zu führen.

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch das Amt Ludwigslust-Land durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch das Amt Ludwigslust-Land beteiligt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohngebiet an der Straße der Jugend“ der Gemeinde Göhlen ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.  

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

  1. Die Gemeinde Göhlen stellt den Bebauungsplan Nr. 2 „Wohngebiet An der Straße der Jugend“  der Gemeinde Göhlen gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf.
  2. Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll sein, im Rahmen des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung ein neues B-Plangebiet zum Zweck der Wohnbebauung  auszuweisen.
  3. Der Bebauungsplan soll auf dem Flurstück 121 der Flur 4 in der Gemarkung Göhlen entstehen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt  zu machen.
  5. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

a)

bei planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

b)

bei Mehrausgaben/- auszahlungen für geplante Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

abzügl. Haushaltsansatz

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

Mehrausgaben/- auszahlungen

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

bei nicht planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

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Anlagen

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