Informationsvorlage - BV/04/21/010-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des stellv. Ortswehrführers der FFw Leussow zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Göhlen
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Anhörung
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20.01.2022
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Sachverhalt
Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Leussow wurden am 15.10.2021 Kamerad Jens Lüdtke zum Ortswehrführer sowie Kamerad Ronny Möller zu dessen Stellvertreter gewählt.
Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.12.2015 sind der Gemeindewehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.
Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.
Die erforderlichen Beschlussfassungen sowie die Ernennung von Kamerad Jens Lüdtke erfolgte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.11.2021.