Informationsvorlage - /2019/227-1--1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Der Sitz des gewählten Gemeindevertreters Herrn Vitali Shembrowskij ging wegen Verlust der Wählbarkeit (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 KLWG M-V) auf die bisherige Ersatzperson der Liste des Wahlvorschlages Partei „ Christlich Demokratische Union Deutschlands“, Herrn Michael Kopilow, wohnhaft Fahrbinder Straße 9a in 19077 Rastow über.

 

Die Verpflichtung von Herrn Kopilow ist gemäß § 28 Kommunalverfassung M-V

(KV M-V) vorzunehmen

 

 

1.  Pflichten sind

 

 § 23 (Gemeindevertreter) KV M-V

          - Ausübung des Mandates im Rahmen der Gesetze, nach ihrer freien, nur dem                      Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen,                             durch welche die Freiheit ihrer Entschließung beschränkt wird, nicht gebunden,

 

 - zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet,

 

 - Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die ihren bei ihrer Tätigkeit                                            bekanntgewordenen               Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig                  sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen,

 

  - dürfen ohne Genehmigung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen,                             soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

 

 -  die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort

 

 § 24 (Mitwirkungsverbot) Abs. 3 KV M-V

      - Wer annehmen muss, nach § 24 (1) KV M-V ausgeschlossen zu sein, hat den                                        Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung

            (Bürgermeister) anzuzeigen.

 

 

 

 

2. Für die Verpflichtung wird folgender Text empfohlen:

 

                      Ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Erfüllung

   Ihrer Pflichten als Gemeindevertreter.”

 

 Die Bekräftigung dieser Verpflichtung hat mit Handschlag zu erfolgen !

 

3.       Die Verpflichtung ist in der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung zu vermerken.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

- keine

 

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