Beschlussvorlage - BV/12/21/055

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Rastow gehört zum Verbandsgebiet der Wasser- und Bodenverbände (WBV)

- Schweriner See/Obere Sude in 19061 Schwerin, Rogahner Straße 96.

- Boize-Sude-Schaale in 19230 Toddin, Dorfstraße 26,

- Untere Elde in 19288 Ludwigslust, Lindenstraße 30.

 

Aufgaben der WBV's sind die Unterhaltung von Gewässern, der Ausbau, naturnaher Rückbau sowie der Bau und der Betrieb von Anlagen in und an Gewässern, die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushaltes des Bodens und der Landschaftspflege.

 

Zur Finanzierung dieser Aufgaben erheben die WBV Beiträge und Umlagen in Form von Geldleistungen von den Verbandsmitgliedern. Diese sind nach den Satzungen der WBV die im Verbandsgebiet bestehenden Gemeinden für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen und die Eigentümer von Grundstücken, die der Grundsteuerpflicht nicht unterliegen.

 

Die Gemeinden legen diese Beiträge und Umlagen wiederum denjenigen durch Gebühren nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 - 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf, die durch die Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen des WBV bevorteilt sind.

 

Im OT Fahrbinde bekommt jeder Grundsteuerpflichtige die Gebühr des WBV „Untere Elde“ berechnet. Bis 5000 m² Grundstücksfläche betrug diese Grundgebühr 6,14 €.

 

In der Verbandsversammlung des WBV „Untere Elde“ am 09.12.2020 wurde durch Satzungsänderung die Erhöhung des Hebesatzes je Berechnungseinheit von 6,80 € auf

8,50 € und der Veranlagungsregel für die Siedlungs- und Verkehrsflächen von 100 % auf 300 % festgelegt.

 

Mit Gebührenbescheid des WBV „Untere Elde“ vom 24.03.2021 wurde die Gemeinde Rastow für 2021 mit einem Beitrag in Höhe von 12.991,43 € veranlagt.

Aufgrund der neuen Beitragssatzung des WBV wird die Gemeinde für 2022 mit einem Betrag in Höhe von 17.323,64 € veranlagt. Das bedeutet um 4.332,20 € höhere Ausgaben.

 

Die vom WBV „Boize-Sude-Schaale“ veranlagten Flächen liegen vorwiegend in der Gemarkung Kraak. Dieser Verband hat bereits im Jahr 2021 den Hebesatz je Berechnungseinheit für die Gewässerunterhaltung von 7,75 € auf 9,55 € erhöht. Des Weiteren wurden die Hebesätze für Rohrleitungen und Staue sowie der Faktor für Siedlung und Verkehr deutlich angehoben.

 

Durch den WBV “Boize-Sude-Schaale“ wurde die Gemeinde Rastow für das Jahr 2020 mit einem Jahresbeitrag in Höhe von 24.900,46 € veranlagt. Für das Jahr 2021 wies der Bescheid vom 03.05.2021 einen Beitrag in Höhe von 35.834,88 € aus.

Die Erhöhung beträgt 10.934,42 €.

 

Für beide WBV ergibt das eine Erhöhung der Ausgaben von 15.266,62 €.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Neufestsetzung der Umlage-Gebühr durch die Gemeinde Rastow geboten.

 

Grundlage für die Festsetzung von Gebührensätzen bildet eine entsprechende Gebührenkalkulation.  Entsprechend Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes reicht für die Erhebung von öffentlichen Abgaben der Erlass einer Gebührensatzung nicht aus.

Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraussetzung für die wirksame Festsetzung des Gebühren- bzw. Beitragssatzes in der Satzung.

 

In der Kalkulation nicht berücksichtig wurde die Erhebung einer Verwaltungsgebühr.

Die Erhebung ist lt. §5 (7) Kommunalabgabengesetz M-V zulässig:

Auszug:

(7)  Besondere Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistung entstehen, sind zu               ersetzen, auch wenn der Zahlungspflichtige von der Entrichtung der Gebühr befreit               ist. Auslagen können auch demjenigen auferlegt werden, der sie durch unbegründete               Einwendungen verursacht hat. Zu ersetzen sind insbesondere

 1. im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inanspruchnahme von

  Informations- und Kommunikationstechnik,

 2. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,

 3. Zeugen- und Sachverständigenkosten,

 4. die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwaltungsangehörigen        

                      zustehenden Reisekostenvergütungen,

 5. Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen,

 6. Zustellungs- und Nachnahmekosten.

Für den Ersatz der Auslagen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.

 

Die Gemeindevertretung Rastow sollte sich hierzu positionieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussantrag

 

Die vorliegende Gebührenkalkulationen vom 11.11.2021 zur Ermittlung des Gebührenmaß-stabes zu § 3, Abs. 4 der Satzung der Gemeinde Rastow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes (WBV) Schweriner See/Obere Sude, des WBV Boize-Sude-Schaale und des WBV Untere Elde vom 05.09.2015 (Anlage) wird gebilligt.

 

 

und

 

2. Beschlussantrag

 

Die vorliegende Gebührenkalkulationen vom 01.12.2021 zur Ermittlung des Gebührenmaß-stabes zu § 3, Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Rastow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes (WBV) Schweriner See/Obere Sude, des WBV Boize-Sude-Schaale und des WBV Untere Elde vom 05.09.2015 (Anlage) wird gebilligt.

 

 

und

 

3. Beschlussantrag

 

Die Gemeinde Rastow erlässt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Rastow über die

Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes

(WBV) Schweriner See/Obere Sude, des WBV Boize-Sude-Schaale und des WBV Untere

Elde vom 05.09.2015 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 16.12.2021).

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Finanz. Auswirkung

 s. Sachverhalt

 

 

 

 

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