Beschlussvorlage - BV/12/21/051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 16.11.2021 wurde durch die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) zum Thema „Kommunaler Klimaschutz (s. Anlage) informiert.

 

Von Seiten des Ausschusses wurde die Empfehlung gegeben, dass die Gemeindevertretung eine Absichtserklärung zur „klimaneutralen Gemeinde“ verabschiedet.

 

Nähere Ausführungen erfolgen durch den Bürgermeister.

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Beschlussvorschlag

 

Die Erdatmosphäre als natürlicher Schutzschild der Erde ist gefährdet. Durch Industrie, Haushalte, Verkehr und landwirtschaftliche Nutzung erhöht sich der Anteil der Treibhausgase in der Atmosphäre, vor allem der Anteil an Kohlenstoffdioxid (CO2).

Als Folge heizt sich die Atmosphäre immer weiter auf:  Ozeane erwärmen sich, Gletscher gehen zurück und der Meeresspiegel steigt immer weiter an.

 

Klimaschutz ist lebenswichtig!

 

Mit dem Pariser Abkommen von 2015 verständigten sich die Staaten erstmals auf verbindliche Regelungen, um die globale Erwärmung unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu halten.

 

Der Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele sind u.a. die Kommunen. Sie entscheiden maßgeblich mit, ob saubere Energie erzeugt wird. Die Infrastruktur für Strom, Wärme und Mobilität gehört zu den Aufgabengebieten der Kommunen.

 

Ob und in welchem Umfang sich die Bürgerinnen und Bürger klimafreundlich verhalten  hängt  u.a. von der Infrastruktur, der Attraktivität und der Bereitschaft der jeweiligen Kommune, mit gutem Beispiel voranzugehen, ab.

 

Die Gemeinde Rastow setzt sich das Ziel bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein.

 

Zur Erreichung dieser Zielsetzung ist ein Konzept mit „Leitzielen“ zum Klimaschutz zu erarbeiten.

 

Folgende Aufgabenfelder sind zu berücksichtigen:

 

1. Energie-Effizienz der Straßenbeleuchtung,

2. energetischer Sanierung von kommunalen Liegenschaften,

3. Errichtung von Wärmenetzen, Deckung des Wärmebedarfs aus erneuerbaren  Energien und Abwärme,

4. PV-Anlagen auf geeigneten kommunalen Liegenschaften

5. Bezug von echtem Ökostrom bzw. nachhaltig erzeugtem Regionalstrom

6. Lademöglichkeiten für Elektroautos und -räder auf kommunalen Parkplätzen

7. Energieeffiziente und nachhaltige Bauleitplanung

8. Bauen mit Holz und nachwachsenden Rohstoffen bei kommunalen Gebäuden

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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