Beschlussvorlage - BV/04/21/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Ersten Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V vom 23.04.2019 wurde der Vergabeerlass teilweise neu gefasst.

Unter anderem wurden in dem Erlass verschiedene Wertgrenzen bekannt gemacht. So wurde etwa die Wertgrenze für die Erteilung eines Direktauftrags sowohl bei der Vergabe von Bauleistungen als auch bei der Vergabe von sonstigen Leistungen auf einen voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von 5.000 Euro angehoben. 

Danach können bei der Vergabe von Bauleistungen und bei der Erteilung von Direktaufträgen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 5.000 € (ohne Umsatzsteuer) ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens Aufträge erteilt werden (Direktauftrag). Dabei kann auf allgemein zugängliche Auskünfte (z.B. Internetrecherche, Katalog, Telefonauskunft, formlose E-Mail-Anfragen) zurückgegriffen werden – es sind keine formalen „Angebote“ einzuholen.

 

Die in § 7 Abs. 2 Nr. 5, vorletzter Satz (Bürgermeister) geregelten Entscheidungsbefugnisse könnten dementsprechend  angepasst werden. Laut gültiger Hauptsatzung darf der Bürgermeister bisher nach VOB bis zu einem Wert von 5.000 € entscheiden und nach VOL bis zu einem Wert von 1.000 €.  Eine Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Vergabe nach VOL würde u.a. eine schnellere Vergabe möglich machen und den Verwaltungsaufwand minimieren.

 

Bei der Beschlussfassung zur Hauptsatzung ist darauf zu achten, dass diese nur „durch Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung“ beschlossen werden kann. (§ 5 KV M-V).

Bei einer Anzahl aller Gemeindevertreter von 11 ist die „Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertreter“ 6, d.h. nur mit 6 oder mehr Ja- Stimmen ist der Beschlussvorschlag angenommen, unabhängig von der Zahl der anwesenden Gemeindevertreter.   

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Göhlen erlässt die 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen vom 14.05.2007 in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage, Stand 30.11.2021).

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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