Beschlussvorlage - BV/04/21/011-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Göhlen am 16.11.2021 wurde unter Tagesordnungspunkt 6 über den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Göhlen beraten (BV/04/21/011). Eine Beschlussfassung wurde einstimmig vertagt.

 

Es wurde sich darauf verständigt, dass alle zusätzlich anstehenden Anschaffungen bzw. Investitionen der Gemeinde für das Jahr 2022 bis spätestens 23.11.2021 beim Bürgermeister einzureichen sind, um Festlegungen zur Ergänzung der Haushaltsplanung 2022 vornehmen zu können.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

In Auswertung der heutigen Beratung zur Haushaltsplanung 2022 sind folgende

Investitionen / Maßnahmen im 2. Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde

Göhlen für das Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen:

 

1. ……………………………………..

 

2. ……………………………………..

 

3. …………………………………….. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...