Beschlussvorlage - BV/13/21/018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 13.02.2020 hat die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Gemeinde Sülstorf beantragt ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 2 i.V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Am 02.07.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sülstorf in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Sülte“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Sülte“ wurde entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf mit Abdruck im Gemeindeblatt (Ausgabe 09/2020) öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 08.02.2021 bis 12.03.2021. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die eingereichten Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs (Stand August 2021) berücksichtigt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „ Solarpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf wird in der vorliegenden Fassung (Stand August 2021) beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Sülte“ mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger    öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

a)

bei planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

b)

bei Mehrausgaben/- auszahlungen für geplante Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

abzügl. Haushaltsansatz

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

Mehrausgaben/- auszahlungen

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

bei nicht planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

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Anlagen

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