Beschlussvorlage - BV/13/21/016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 26. Mai 2021 beschlossen den Entwurf (Grobkonzept) über die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg 2011 für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugeben.

 

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes M-V (Landesplanungsgesetz - LPlG) können alle Personen (Öffentlichkeit) sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf (Grobkonzept) der Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg für die Kapitel 4.1. und 4.2 Stellung nehmen.

Es werden insbesondere

a) die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen aufgefordert, Aufschluss über für die Teilfortschreibung bedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie vorliegende, für die Abwägung zweckdienliche Informationen sowie über vom Grobkonzept abweichende oder ergänzende Vorstellungen zu geben (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 ROG) sowie

b) diejenigen Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch die Teilfortschreibung berührt wird, aufgefordert, sich im Hinblick auf die Festlegung des Untersuchungsrahmens einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung zu äußern (vgl. § 8 Absatz 1 Satz 2 ROG).

Hierzu findet die öffentliche Auslegung des Entwurfs (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des RREP WM 2011 für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung in der Zeit vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt. Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.region-west-mecklenburg.de sowie in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Schwerin, in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim, der kreisfreien Stadt Schwerin sowie in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Städte und Gemeinden im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten der genannten Behörden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch im Rahmen der Online-Beteiligung unter den o.g. Internetadressen oder per Email an siedlung1@afrlwm.mv-regierung.de abgegeben werden. Zudem können die Stellungnahmen bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 Schwerin während der ortsüblichen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgetragen oder schriftlich abgegeben werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Sülstorf hat den vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg übergebenen Entwurf (Grobkonzept) zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung geprüft.

Von der Gemeinde Sülstorf werden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht:  

 

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Finanz. Auswirkung

a)

bei planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

b)

bei Mehrausgaben/- auszahlungen für geplante Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

abzügl. Haushaltsansatz

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

Mehrausgaben/- auszahlungen

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

bei nicht planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

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