Beschlussvorlage - BV/05/21/007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde ist Eigentümerin diverser Waldflächen. Zur Bewirtschaftung dieser Flächen kann die Gemeinde Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft werden. Durch die  Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft sollen „die Nachteile einer geringen Flächengröße, Besitzzersplitterung, Gemengelage und unzureichender Waldaufschluss überwunden und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Waldflächen verbessert und zugleich die Wirkung des Waldes für die Landeskultur und Erholung“ erhöht werden

(Auszug aus der Satzung des Waldvereins Wöbbelin).

 

Die Forstbetriebsgemeinschaft führt u.a. folgende Aufgaben durch (Auszug):

 

- Ausführung von Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes

- Bau und Unterhaltung von Wegen

- Durchführung des Holzeinschlagen, der Holzaufarbeitung und der Holdbringung

Beratung und Information zu allen forstlichen Angelegenheiten

 

Die Forstbetriebsgemeinschaft Waldverein Wöbbelin erhebt derzeit folgende Mitgliedsbeiträge:

- Grundgebühr: 2,00 € / Jahr / Hektar

- Provision: 3% vom Holzerlös

- Der Vorsitzende des Waldvereins erhält für seine Leistungen eine

 Aufwandsentschädigung in Höhe von 2% der erzielten Holzerlöse und die erhaltenen               Fördergelder für Personalkosten.

 

Bei Abschluss eines Waldpflegevertrages entfällt derzeit die Grundgebühr.

 

Die anfallenden Beiträge für die Berufsgenossenschaft trägt der Waldverein für seine Mitglieder.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

1. Die Gemeinde Groß Laasch beantragt mit Wirkung zum 01.02.2022 die Mitgliedschaft               in der Forstbetriebsgemeinschaft Waldverein Wöbbelin mit Sitz Am Funkamt 5 a in               19288 Wöbbelin.

2. Dem vorliegenden Wahlpflegevertrag zwischen der Gemeinde Groß Laasch und der

 Forstbetriebsgemeinschaft Waldverein Wöbbelin (Anlage) wird die Zustimmung               erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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