Beschlussvorlage - BV/13/21/004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Ortslage Sülstorf führt die Hauptstraße in einer Länge von ca. 1200 m. Richtung Dorfende (Torfmoor) bis vor der Hausnummer 66 ist die Straße in einem befestigten, asphaltierten Zustand. Von dort an führt die Straße zu den drei nachfolgenden Einfamilienhäusern (Hausnr. 66, 68 und 72) in einer nicht befestigten, sehr unebenen Oberfläche weiter.

Mit Datum vom 10. Mai 2021 ist im Amt Ludwigslust-Land, SG Hoch- und Tiefbau ein Antrag zum weiterführenden Ausbau der Hauptstraße durch eine Anwohnerin eingereicht worden.  Durch das ständige Befahren des Weges von großen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen inkl. notwendiger Technik verschlechtert sich der gegenwärtige Zustand der bisher unbefestigten Fläche weiter.

Eine Weiterführung des Straßenzuges (Verlängerung Hauptstraße auf einer Länge von ca. 100 Meter) inkl. Entwässerung stellt eine Erschließungsmaßnahme dar für die aktuell keine Fördermittel akquiriert werden können.

Erschließungskosten sind nach § 127 BauGB i.V.m. § 7 Kommunalabgabengesetz MV auf die Anlieger umzulegen. Hierfür wäre es notwendig eine Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen.

Die Gemeindevertretung Sülstorf sollte sich zum vorliegenden Sachverhalt positionieren. 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Sülstorf favorisiert die Umsetzung der Maßnahme „Weiterführung der Hauptstraße in Sülstorf“ auf einer Länge von ca. 100 Meter.

 

  1. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme inkl. Planungsleistungen werden im Haushaltsplan 20___ berücksichtigt.

 

  1. Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt eine Erschließungsbeitragssatzung für die Gemeinde Sülstorf zu erarbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

a)

bei planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

b)

bei Mehrausgaben/- auszahlungen für geplante Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

abzügl. Haushaltsansatz

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

Mehrausgaben/- auszahlungen

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

bei nicht planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

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