Beschlussvorlage - VO/2021/356

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Groß Laasch ist zu entnehmen, dass die Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet nicht ausreichend ist.

Für das Projekt Herstellung von Löschwasserbrunnen in der Gemeinde Groß Laasch können Fördermittel bei der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden. Die finanziellen Mittel werden aus dem Sondervermögen „Strategiefonds Mecklenburg –Vorpommern“ bereit gestellt.

Nach der neuen Förderrichtlinie können auch Gemeinden mit einem wasserführenden Fahrzeug diese Förderung beantragen. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 30.000,00 € je Vorhaben (Projekt) begrenzt. Vom Zuwendungsempfänger ist ein Eigenanteil in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen.

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Groß Laasch hat die notwendigen Standorte:

-          Drosselweg/Ludwigsluster Straße

-          Am Bahnhof

-          Krumme Straße (Spielplatz)

ermittelt. Für diese Standorte/Projekte sind jeweils Förderanträge in Höhe von 24.000,00 € (Fördermittel 19.200,00 €/Eigenanteil 4.800,00 €) gestellt worden.

 

Die Baukosten in Höhe von insgesamt 72.000,00 € für die drei Projekte „Herstellung von Löschwasserbrunnen in der Gemeinde Groß Laasch“ sind dem PSK 12610.04990000 (Brandschutz/Sonstiges Infrastrukturvermögen) zuzuordnen. Im Haushaltsplan der Gemeinde Groß Laasch sind für die Durchführung dieser Projekte keine Mittel eingeplant. Aus diesem Grund ist eine Entscheidung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe notwendig. Die Deckung des Eigenanteils der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 14.400,00 € kann aus dem PSK 54100.04824000/FK 78532000 (Gemeindestraßen/Gemeindestraßen Baumaßnahmen) erfolgen. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 59.600,00 € erfolgt durch Einzahlung von Fördermitteln in das PSK 12610. 23142000/FK 68142000 (Brandschutz/Sonstige Sonderposten/aus Zuwendungen).

 

Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung durch die Gemeindevertretung.

 

Die Dringlichkeit der Entscheidung ist auf Grund der Einreichungsfrist 15.06.2021 für die Förderanträge nach der Löschwasserrichtlinie gegeben. Die Sitzung der Gemeindevertretung findet erst am 22.06.2021 statt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

  1. Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters wird hiermit nachträglich gebilligt.

 

1.1.  Der Bürgermeister der Gemeinde Groß Laasch stimmt der Beantragung von drei Löschwasserbrunnen für die Gemeinde Groß Laasch zu. Für die Standorte (Projekte) Drosselweg/Ludwigsluster Straße, Am Bahnhof und Krumme Straße wird jeweils ein Förderantrag in Höhe von 24.000,00 € (Fördermittel 19.200,00 €/Eigenanteil 4.800,00 €) gestellt.

 

1.2.  Der Bürgermeister stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 72.000,00 € im PSK 12610.04990000 (Brandschutz/Sonstiges Infrastrukturvermögen) zu.

 

1.3.  Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben für den Eigenanteil in Höhe von 14.4000,00 € erfolgt aus dem PSK 54100.04824000/FK 78532000 (Gemeindestraßen/Gemeindestraßen, Baumaßnahmen) und in Höhe von 59.600,00 € durch Einzahlung von Fördermitteln in das PSK 12610.23142000/FK 68142000 (Brandschutz/Sonstige Sonderposten/aus Zuwendungen) aus dem Sondervermögen des Strategiefonds Mecklenburg –Vorpommern.

 

  1. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

 

 

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