Beschlussvorlage - VO/2021/349

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit der Erstellung der Brandschutzbedarfspläne (BSBP) für alle Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land wurde die Firma WW Brandschutz GmbH aus 17213 Malchow; Kloster 65, durch Beschluss des Amtsausschusses vom 15.03.2018, beauftragt. 

Die Erstellung der Pläne erfolgte auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategisch innovativer Brandschutz auf Grundlage risikobasierter Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen (VV M-V) vom 12.10.2017.

Die Pläne sind in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre, oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnisse zu aktualisieren.

 

Wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Göhlen sind:

        Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift (Seite 46-48 BSBP)

Bereich Brandbekämpfung in Gefährdungsstufe 3

Bereich Technische Hilfeleistung in Gefährdungsstufe 2

Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in Gefährdungsstufe 1

Bereich Wassernotfälle in Gefährdungsstufe 1

 

     Große Schwierigkeiten bestehen, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, bei

der Löschwasserversorgung und der Tageseinsatzbereitschaft (insbesondere

Atemschutzgeräteträger).

Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematik kann nur in Zusammenarbeit mit

den angrenzenden Gemeinden und der Amtsverwaltung bzw. dem Landkreis

Ludwigslust-Parchim erfolgen.

 

        Die Mindeststärke für die Gemeinde Göhlen ist mit 40 aktiven Mitgliedern

mit entsprechenden Funktionseinheiten (Ausbildung) beziffert. Hier besteht bei derzeit 54 aktiven Mitgliedern kein Defizit; allerdings fehlt es an diversen Ausbildungen, besonders bei Atemschutzgeräteträgern. Hier sollte schnell gehandelt und zukünftig der Ausbildungsbedarf der Feuerwehr immer wieder neu ermittelt werden.

 

        Als erforderliche Mindestausstattung sind gemäß der am 11.05.2021 durch die Gemeindevertretung beschlossenen Schutzziele ein LF 8/6 (Löschfahrzeug) sowie ein MTW (Mannschaftstransportwagen) für die FF Göhlen und ein LF 8/TS8 sowie ein MTW (Mannschaftstransportwagen) für die FF Leussow.

Derzeit verfügt die FF Göhlen über ein LF 8/6 (Baujahr 2000) mit hydraulischem Spreiz- und Schneidgerät und die FF Leussow über ein LF 8/TS 8-STA mit 2400 l Löschwasserbehälterinhalt (Baujahr 1984) und einen MTW.

 

Die benannte Mindeststärke und technische Mindestausstattung beruhen auf der Gefahren-analyse der Gemeinde.

Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial in der Gemeinde wider. Er soll bei nötiger Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen.

Gerade bei benötigter Technik sollten hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen

angrenzender und amtsangehöriger Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der

Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele, welche binnen 5 Jahren zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 

Dem vorliegenden Brandchutzbedarfsplan der Gemeinde Göhlen (Anlage, Stand Juni 2021) wird die Zustimmung erteilt.

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Anlagen

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