Informationsvorlage - VO/2021/323

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 20 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=5157&TOLFDNR=18312&VOLFDNR=5157&selfaction=print