Beschlussvorlage - VO/2020/786-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 gemäß

§ 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 3.06.2021 und stellt das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.  

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt 2.098.720,68 EUR. Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung vor und nach Veränderung der Rücklagen beträgt +44.920,89 EUR.

 

Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von +74.631,13 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt -49.327,60 EUR. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern belief sich zum 31.12.2019 auf insgesamt

0,00 EUR.

 

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr 2019 betrug 50.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2019 nicht in Anspruch genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

" 1.Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften

Jahresabschluss der Gemeinde Lüblow zum 31. Dezember 2019 in der Fassung vom

18.03.2021 fest.

 

  2.  Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung den ausgewiesenen und

  festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 44.920,89 EUR mit dem positiven

   Ergebnisvortrag aus Vorjahren zu summieren.

   Der positive Ergebnisvortrag zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 127.101,06 EUR wird

       auf neue Rechnung vorgetragen. "

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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