Beschlussvorlage - VO/2016/717-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:        

 

Mit Beschluss-Nr.: 90-13-16 vom 03.11.2016 erklärte die Gemeinde Alt Krenzlin ihren Betritt zum Zweckverband „Kommunaler Anteilseignerverband der WEMAG“ und übertrug hierzu dem Zweckverband unentgeltlich ihre Anteile an der WEMAG AG.

 

In der Sitzung des Anteilseignerverbandes am 20.03.2017 wurde die Gemeinde Alt Krenzlin in den Anteilseignerverband aufgenommen.

Die Geschäftsführung des Anteilseignerverbandes obliegt dem Städte- und Gemeindetag

M-V. In der Regel findet zwei mal im Jahr eine Verbandsversammlung statt, auf der die Gemeinde durch den Bürgermeister vertreten wird.

 

In den letzten Jahren wurde die Vertretung der amtsangehörenden Gemeinden in der

Verbandsversammlung durch den Leitenden Verwaltungsbeamten auf der Grundlage einer 'Generalvollmacht' durch Beschluss der Gemeindevertretung vorgenommen. Diese gilt, soweit nicht der Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter an den Sitzungen des Anteilseignerverbandes teilnehmen.

 

Es wird empfohlen, dieses Verfahren auch für die Gemeinde Alt Krenzlin anzuwenden.

 

Die nächste Verbandsversammlung findet am 17. Juli 2017, um 17:00 Uhr in Schwerin, Obotritenring 40, im Saal der Hauptverwaltung der WEMAG AG statt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes               Ludwigslust-Land,

Herrn Wolfgang Utecht,

bei dessen Abwesenheit seinen Stellvertreter,

Herrn Günter Möller,

mit der Vertretung der Gemeinde Alt Krenzlin in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG in der 6. Wahlperiode (20014-2019)               soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend sind.

 

 

 

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