Beschlussvorlage - VO/2017/997

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kommunale Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KAV) ist ein Arbeitgeberverband, der die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auf tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Gebiet vertritt. Viele Gemeinden, Städte

und Landkreise sind Mitglied im KAV. Der KAV Mecklenburg- Vorpommern e.V. ist Mitglied der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und beteiligt sich im bundesweiten Zusammenschluss kommunaler Arbeitgeber im Interesse seiner Mitglieder an bundesweiten Tarifverhandlungen.

Die Mitglieder des Verbandes sind verpflichtet, die Tarifverträge durchzuführen, die der Verband und deren Spitzenorganisation, die VKA, mit Gewerkschaften abgeschlossen haben.

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin ist derzeit kein Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband

M-V. Die Notwendigkeit der Mitgliedschaft wurde im Rahmen der letzten Entgeltverhandlungen (21.11.2016) von den Vertretern des Landkreises Ludwigslust- Parchim erörtert. Obwohl die Gemeinde Alt Krenzlin alle Beschäftigten nach Tarif bezahlt, werden die Personalkosten in Zukunft nur dann in voller Höhe anerkannt, wenn die Gemeinde dem KAV beitritt. Die Mitgliedschaft verpflichtet die Gemeinde, nach Tarif zu vergüten. Ohne Mitgliedschaft besteht keine Verpflichtung. Aus diesem Grund wird der Landkreis künftige Tarifsteigerungen nicht mehr berücksichtigen. Diese Finanzierungslücke würde den Gemeindehaushalt zusätzlich belasten.

 

Durch eine Mitgliedschaft im KAV könnte die Gemeinde Alt Krenzlin weitere erhebliche Mehrleistungen des KAV in Anspruch nehmen.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten kann der KAV beratend und unterstützend zur Seite stehen, ohne dass Rechtsanwaltskosten anfallen. Außerdem könnte die Verwaltung künftig von Erfahrungsaustauschen profitieren oder die Beratung und Unterstützung in tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen in Anspruch nehmen. Die Verwaltung würde weiterhin durch die Rundschreiben über wichtige arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Vorgänge informiert werden.

 

Die Jahresumlage bei einer Mitgliedschaft im KAV setzt sich aus dem Grundbetrag nach Zahl der Arbeitnehmer und Auszubildenden und einem Kopfbeitrag je Arbeitnehmer und Auszubildenden zusammen (s. Anlage).

Aktuell sind 12 Mitarbeiter in der Gemeinde beschäftigt. Somit würde sich die jährlich zu bezahlende Umlage auf 666,00 € belaufen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin stimmt dem Beitritt in den Kommunalen Arbeitgeberverband MV e.V. mit Sitz in der Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin zu und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Antrag zu stellen. 

 

 

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Anlagen

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