Beschlussvorlage - VO/2017/058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Alt Krenzlin hat auch im Haushaltsjahr 2017 einen unausgeglichenen Haushaltsplan.

 

Kann nach Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten kein Haushaltsausgleich erzielt werden, so ist gemäß § 43 Abs. 7 ff Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

In dem Haushaltssicherungskonzept sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden soll.

 

Das am 16.02.2017 durch die Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungs-konzept für den Konsolidierungszeitraum 2017-2020 wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Bestätigung vorgelegt. Diese erfolgte nicht. Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2017 wurde angeordnet, dass die Gemeindevertretung bis 30.09.2017 ein Haushalts-sicherungskonzept beschließen soll, das den Vorgaben des § 43 Absatz 7 KV M-V entspricht. Hieraus besteht die Verpflichtung, alle Möglichkeiten zur Erzielung von Erträgen und Einzahlungen sowie von Einsparungen auszuschöpfen.

Die zu wählenden  Maßnahmen müssen eindeutig, präzise und so konkret wie möglich formuliert; überprüfbar bzw. abrechenbar und realistisch sowie terminiert sein.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2011 der Gemeinde Alt Krenzlin für den Konsolidierungszeitraum

 2017 - 2020 (Anlage) wird zugestimmt."

 

oder

 

2. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2011 der Gemeinde Alt Krenzlin für den Konsolidierungszeitraum

 2017 - 2020 (Anlage) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt.

 

1........................................................................... ."

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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