Beschlussvorlage - VO/2017/959-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin wurde am 01.04.2017 Kamerad Uwe Kühl zum Ortswehrführer und Kamerad Andreas Hoffmann zum stellv. Ortswehrfüher gewählt.

Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21. 12.2015 sind der Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.

Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

  

 

  

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussantrag

 

  Es wird festgestellt: Kamerad Uwe Kühl

                                               geb. am 14.07.1961

                                               wh.: Hauptstraße 10

                                                  19288 Alt Krenzlin

Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin

   1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                         Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

3.ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

4.hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                                  verstoßen,

5.war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bzw. der                             Nachfolgeeinrichtung, dem Amt für nationale Sicherheit (AfNS) tätig

       bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung             ausgeräumt.      

und

 

2. Beschlussantrag

  Es wird festgestellt: Kamerad Andreas Hoffmann

                                               geb. am 26.12.1985

                                               wh.: Hauptstraße 13

                                                  19288 Alt Krenzlin

stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin

   1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                         Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

3.ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

4.hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                                  verstoßen,

5.war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bzw. der                             Nachfolgeeinrichtung, dem Amt für nationale Sicherheit (AfNS) tätig

       bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung             ausgeräumt.      

    

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