Beschlussvorlage - VO/2017/959-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Ernennung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin und dessen Stellvertreter zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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27.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin wurde am 01.04.2017 Kamerad Uwe Kühl zum Ortswehrführer und Kamerad Andreas Hoffmann zum stellv. Ortswehrfüher gewählt.
Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21. 12.2015 sind der Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.
Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Uwe Kühl
geb. am 14.07.1961
wh.: Hauptstraße 10
19288 Alt Krenzlin
Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3.ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4.hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5.war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bzw. der Nachfolgeeinrichtung, dem Amt für nationale Sicherheit (AfNS) tätig
bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
und
2. Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Andreas Hoffmann
geb. am 26.12.1985
wh.: Hauptstraße 13
19288 Alt Krenzlin
stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3.ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4.hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5.war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bzw. der Nachfolgeeinrichtung, dem Amt für nationale Sicherheit (AfNS) tätig
bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
