Beschlussvorlage - VO/2017/959
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin und dessen Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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27.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.12.2015 sieht im § 12 Abs. 1 vor, das die Wahl des Gemeinde- und Ortswehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin haben am 01.04.2017 den Ortswehrführer und dessen Stellvertreter gewählt.
Wählbar ist, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv einer freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
c)die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei der Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet,
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Uwe Kühl
geb. am 14.07.1961
wh.: Hauptstraße 10
19288 Alt Krenzlin
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG: damit gilt
die Wahl vom 01.04.2017 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Alt Krenzlin als bestätigt.”
und
2. Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Andreas Hoffmann
geb. am 26.12.1985
wh.: Hauptstraße 13
19288 Alt Krenzlin
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG: damit gilt
die Wahl vom 01.04.2017 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Alt Krenzlin als bestätigt.”
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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587,9 kB
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