Beschlussvorlage - VO/2017/959

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.12.2015 sieht im § 12 Abs. 1 vor, das die Wahl des Gemeinde- und Ortswehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.

 

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Alt Krenzlin haben am 01.04.2017 den Ortswehrführer und dessen Stellvertreter gewählt.

 

Wählbar ist, wer

a) mindestens vier Jahre aktiv einer freiwilligen Feuerwehr angehört hat,

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,

c)die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei der Annahme der Wahl               zur Teilnahme verpflichtet,

d)  das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussantrag

 

   Es wird festgestellt: Kamerad Uwe Kühl

                                                geb. am 14.07.1961

                                                wh.: Hauptstraße 10

                                                  19288 Alt Krenzlin

erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG: damit gilt

die Wahl vom 01.04.2017 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

Alt Krenzlin als bestätigt.”

 

 

und

 

 

2. Beschlussantrag

 

   Es wird festgestellt: Kamerad Andreas Hoffmann

                                                geb. am 26.12.1985

                                                wh.: Hauptstraße 13

                                                  19288 Alt Krenzlin

erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG: damit gilt

die Wahl vom 01.04.2017 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

Alt Krenzlin als bestätigt.”

 

 

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Anlagen

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