Beschlussvorlage - VO/2017/915

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2009 wurde für die Gemeinden das doppische Rechnungswesen eingeführt.

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin enthält in § 7 (Bürgermeister), Abs. 2 Nr. 2 Festlegungen zu über- und äußerplanmäßigen Ausgaben.

Eine Anpassung an das doppische Rechnungswesen, wonach über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu regeln sind, erfolgte bisher nicht und ist nachzuholen.

Es handelt sich hier um den reinen Austausch von Begriffen.

 

Weiterhin ist ein Fehler in § 1 (Gemeinde und Gemeindegebiet), Abs. 3 zu berichtigen.

Für den Ortsteil Neu Krenzlin wurde die Flur 4 zweimal benannt. Die Flur 5 fehlt.

 

Bei der Beschlussfassung zur Hauptsatzung ist darauf zu achten, dass diese nur “durch Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung” beschlossen werden kann (§ 5 KV M-V).

Bei einer Anzahl aller Gemeindevertreter von 9 ist die “Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung” 5, d.h. nur mit 5 oder mehr Ja-Stimmen ist der Beschlussantrag angenommen, unabhängig von der Zahl der anwesenden Gemeindevertreter.

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 6. Satzung zur Änderung der

Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin vom 14.05.2007 in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage, Stand 08.03.2017) . 

 

 

 

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Anlagen

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