Beschlussvorlage - VO/2016/371-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ortswehrführer der FFw Loosen, Kamerad Heiko Stampehl, erklärte mit Schreiben vom 24.02.2017 die Niederlegung seiner Funktion als Ortswehrführer und beantragte mit Schreiben vom 01.03.2017 seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Kamerad Stampehl wurde am 14.04.2016 durch die Gemeindevertretung Alt Krenzlin für die Dauer seiner Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt. Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung der Ortswehr am 26.02.2016. Die Wahlzeit beträgt gemäß Brandschutzgesetz M-V 6 Jahre.

 

Gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz vom 17.06.2008 sind Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

Über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entscheidet die Gemeindevertretung. Die Entlassung wird von der Stelle schriftlich verfügt, die für die Ernennung des Beamten zuständig wäre (§ 32 Landesbeamtengesetz M-V) .

Der Beschluss über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist dem Landkreises Ludwigslust, FD Ordnung, mitzuteilen.

 

 

  

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussantrag

 

   Der Ortswehrführer der FFw Loosen, Kamerad Heiko Stampehl, beantragte mit

Schreiben vom 01.03.2017 aufgrund seines Rücktritts von der Funktion des

Ortswehrführers seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin, als die für die Ernennung des Beamten zuständige               Stelle, verfügt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Ablauf des

Tages der Beschlussfassung."

 

 

    

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Anlagen

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