Beschlussvorlage - VO/2017/871

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben (s. § 2 KV M-V) Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegen genommen werden.

 

Die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ist in § 12 der Hauptsatzung geregelt

-die Gemeindevertretung entscheidet soweit die Wertgrenze von 1.000 € überschritten wird.

-der Hauptausschuss entscheidet im Umfang von 100 € bis 1.000 €.

-der Bürgermeister entscheidet im Umfang von bis 100 €.

 

Es ist jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Aus Vereinfachungsgründen sind in der Anlage alle Spenden, auch die die nur der Annahme durch den Bürgermeister oder des Hauptausschusses bedürfen,  für den o. g. Zeitraum aufgelistet

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1.Die Gemeinde Alt Krenzlin nimmt die Geldspenden für den Zeitraum vom 01.10.2016 – 31.12.2016  in Höhe von 100,00 € gemäß anliegender Auflistung (Stand 31.01.2017) an.

 

2.Es wird versichert, dass die Spenden für den/die zuwendungsbegünstigte/n Zweck/e               verwendet werden und o.g. Betrag bzw. Beträge nicht auf vertraglich oder ähnliche               Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Alt Krenzlin beruhen (keine               Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.) sondern ausschließlich freiwillige, unentgeltliche               Spenden sind.

 

3.Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt die entsprechenden               Zuwendungsbestätigungen zu erstellen.

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Anlagen

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