Beschlussvorlage - VO/2017/859

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Begehung des Baumbestandes im Herbst 2016 wurde festgestellt, dass durch einige Bäume in Alt Krenzlin und im Ortsteil Klein Krams eine Verkehrsgefährdung besteht.

r die Durchführung der Maßnahme wurden  sechs Firmen zur Angebotsabgabe  in drei Varianten aufgefordert:

 

Firma

Kronenpflege/ Einkürzung ohne Entsorgung

 

Kronenpflege/ Einkürzung  mit Entsorgung Astmaterial

Indorf Forstdienstleistungs GmbH, Dömitz

1.582,70 Euro

1.761,20 Euro

Bartels mobile

Arbeitsbühne, Lehsen

975,80 Euro

1.237,60 Euro

GLB GmbH,

Grabow

808,01 Euro

1.182,86 Euro

Forst- u. Baumdienst Martens, Barth

Kein Angebot abgegeben

Kein Angebot abgegeben

Baumpflege Bollmann, Ellerau

Kein Angebot abgegeben

Kein Angebot abgegeben

Mark Buchholz Gala-Bau Lützow

Kein Angebot abgegeben

Kein Angebot abgegeben

 

 

 

 

 

 

(Alle Preise in € incl. MwSt.)

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Alt Krenzlin wurden für 2017 im PSK 55100/52312000 (Unterhaltung ume) Ausgaben in Höhe von 3.000 € eingeplant. Der Haushalt ist derzeit noch nicht genehmigt.

Erst nach Genehmigung des Haushaltes der Gemeinde Alt Krenzlin durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim kann der Auftrag zur Pflege von Bäumen ausgelöst werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

1.Der Auftrag zur Kronenpflege/Einkürzung mit Entsorgung des Astmaterials

wird an die Fa. GLB GmbH, Grabow auf der Grundlage ihres Angebotes vom 20.01.2017 in Höhe von 1.182,86 Euro vergeben.

  2. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt durch im PSK 55100/52312000 – Unterhaltung Bäume und ist bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro abgesichert, soweit die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim dem zustimmt.

 

oder

1.Der Auftrag zur Kronenpflege/Einkürzung . / . Kronenpflege/Einkürzung mit Entsorgung des Astmaterials wird an die Fa. ……………………………... auf der Grundlage ihres Angebotes vom …………… in Höhe von ………. Euro vergeben.

  2. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt durch im PSK 55100/52312000 – Unterhaltung Bäume und ist bis zu einer Höhe von 3000,00 Euro abgesichert, soweit die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim dem zustimmt .

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Anlagen

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