Beschlussvorlage - VO/2017/830

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Alt Krenzlin hat auch im Haushaltsjahr 2017 einen unausgeglichenen Haushaltsplan.

 

Kann nach Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten kein Haushaltsausgleich erzielt werden, so ist gemäß § 43 Abs. 7 ff Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

In dem Haushaltssicherungskonzept sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden soll.

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2011 der Gemeinde Alt Krenzlin für den Konsolidierungszeitraum

 2017 - 2020 (Anlage) wird zugestimmt."

 

oder

 

2. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2011 der Gemeinde Alt Krenzlin für den Konsolidierungszeitraum

 2017 - 2020 (Anlage) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt.

 

1........................................................................... ."

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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