Beschlussvorlage - VO/2016/770
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag der Löschgruppe Klein Krams vom 12.10.16 auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Alt Krenzlin vom 04.10.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marko Dörrwandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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09.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in Alt Krenzlin vom 04. Oktober 2010 beantragt die Löschgruppe Klein Krams für Skat- und Würfelabende im Dorfgemeinschaftshaus Klein Krams in den Monaten Oktober 2016 bis März 2017 eine Zuwendung in Höhe von 200,00 Euro.
Die Kosten sind dem PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) zuzuordnen. Für das Haushaltsjahr 2016 wurden hier Ausgaben in Höhe von 2.000,00 Euro vorgesehen. Mit Stand 06.12.16 sind noch 1.784,05 Euro verfügbar.
Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
" 1.Der Antrag der Löschgruppe Klein Krams auf Gewährung einer Zuwendung für Skat-
und Würfelabende im Dorfgemeinschaftshaus Klein Krams in den Monaten Oktober
2016 bis März 2017 wird als förderfähig eingestuft.
2.Die Löschgruppe Klein Krams erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in Alt Krenzlin vom
04. Oktober 2010 eine Zuwendung in Höhe von Euro,
3.Die Finanzierung der Zuwendung ist über das PSK 28101.54190000
(Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) abgesichert."
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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511,4 kB
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