Beschlussvorlage - VO/2016/717

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mitglieder des kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG sind Städte und Gemeinden des Landes M-V und Brandenburg (s. Anlage: Satzung des Verbandes) . Auch die Gemeinde Alt Krenzlin gehörte bis 2009 zu diesem Verband.

Mit Wirkung zum 01.01.2010 hat der Verband 8.278.153 Aktien (55,19 %) der WEMAG von Vattenfall AB erworben. Die Gemeinde Alt Krenzlin hatte mit Beschluss-Nr.: 22 - 03 - 09 vom 27.08.2009 den Ankauf abgelehnt und gleichzeitig den Austritt aus dem Verband erklärt.

Auch nach nochmaliger Beratung der Thematik wurde mit Beschluss-Nr.: 30 - 04 - 09

vom 24.09.2009 die vorherige Entscheidung bestätigt und die Aktien der Gemeinde dem Verband treuhänderisch zur Verwaltung übertragen.

 

Der Vorstand des Verbandes vertritt die Ansicht, dass den s.g. "Treugebergemeinden" 2016 noch die Möglichkeit eingeräumt wird, zum Nulltarif wieder in den Verband einzutreten und das volle Anwartschaftsrecht auf die entsprechend neu erworbenen Aktien zu erhalten. Künftig soll dies nicht mehr möglich sein,  weil diese Gemeinden sich an der bisherigen Rücklagenbildung in den letzten Jahren nicht beteiligt haben.

Mit Übertragung der Aktien erwirbt die Gemeinde Anteile am Eigenkapital des Verband.

 

Fakten zum Aktienkauf des kommunalen Anteilseigenverbandes entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

"Die Gemeinde Alt Krenzlin tritt dem Zweckverband „Kommunaler Anteilseignerverband               der WEMAG“ bei und überträgt hierzu dem Zweckverband               unentgeltlich ihre Anteile an               der WEMAG AG. "

 

 

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Anlagen

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