Beschlussvorlage - VO/2016/673

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin hat im PSK 11405.52350000 (zentrale Dienste/Fahrzeugunterhaltung) für das Haushaltsjahr 2016 Aufwendungen in Höhe von 3.500,00 € geplant.

 

Mit Stand 29.09.2016 wurden bereits 2.860,27 € verausgabt. Zur Begleichung der Rechnung der Firma Kibelka Landmaschinen, Re-Nr. RE-201609/31328 vom 20.09.2016 i.H.v. 1.023,15 € (Durchsicht des Traktors LWL-KR 900) war durch den Bürgermeister am 14.10.2016 eine Dringlichkeitsentscheidung zu überplanmäßigen Auszahlungen und deren Finanzierung zu treffen.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.

Die Dringlichkeit war aufgrund der Fälligkeit zur Zahlung der o.g. Rechnung gegeben.

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

1. Folgende Entscheidung des Bürgermeisters vom 14.10.2016 wird hiermit nachträglich gebilligt:

 

"1. Zur Finanzierung der Rechnung der Firma Kibelka Landmaschinen (Re-Nr.                                         RE-201609/31328 vom 20.09.2016 in Höhe von 1.023,15 €, Durchsicht des Traktors                             LWL-KR 900) wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im                             PSK 11405.52350000 (zentrale Dienste/Fahrzeugunterhaltung) bis zu einer Höhe                             von 1.023,15 € zugestimmt.

 

  2.Um weitere Aufwendungen bis zum 31.12.2016 gewährleisten zu können, wird  weiteren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im unter Punkt 1               genannten PSK in Höhe von 1.200,00 € zugestimmt. Der Haushaltsansatz erhöht sich               dadurch um 1.200,00 € von 3.500,00 € auf 4.700,00 €.

 

  3.Die Deckung der überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch               Mehreinnahmen im PSK 61100.40320000 (Steuer, allgemeine Zuweisungen,                 allgemeine Umlagen / Hundesteuer)."

 

2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

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